Justiz Urteil gegen Klaus Meiser ist rechtskräftig

Saarbrücken · Das erste Urteil der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts in der Finanzaffäre um den Landessportverband Saar (LSVS) ist rechtskräftig. Das Gericht hatte Ex-Landtags- und LSVS-Präsident Klaus Meiser (CDU) am 7. März wegen Vorteilsgewährung und Untreue zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten auf Bewährung verurteilt.

Er muss zudem 60♦000 Euro an die Landeskasse überweisen. Franz Josef Schumann, Ex-LSVS-Vizepräsident, und das Präsidiumsmitglied Karin Nonnweiler wurden in dem Prozess zu Geldstrafen (90 Tagessätze) von insgesamt 22♦500 Euro und 9000 Euro verurteilt. Das schriftliche Urteil liegt noch nicht vor. Eine Gerichtssprecherin bestätigte jetzt auf Anfrage, dass weder die Verteidiger, noch die Staatsanwaltschaft in der vorgesehenen Frist Revision eingelegt haben. Das Urteil basiert auf einer so genannten Verständigung im Strafprozess. Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung einigten sich auf das Strafmaß. Voraussetzung dafür war jeweils ein Geständnis.

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