Urteil: CiTi.TV darf grundsätzlich im Saarbrücker Rat filmen

Saarbrücken. Der private Fernsehsender CiTi.TV hat am Freitag am Verwaltungsgericht Saarlouis einen Etappensieg im Dauerstreit mit der Landeshauptstadt erzielt. Nach Feststellung der Richter dürfe das Ansinnen des Senders, der die Ratssitzungen in Saarbrücken für seine Berichterstattung aufzeichnen will, nicht generell abgelehnt werden

Saarbrücken. Der private Fernsehsender CiTi.TV hat am Freitag am Verwaltungsgericht Saarlouis einen Etappensieg im Dauerstreit mit der Landeshauptstadt erzielt. Nach Feststellung der Richter dürfe das Ansinnen des Senders, der die Ratssitzungen in Saarbrücken für seine Berichterstattung aufzeichnen will, nicht generell abgelehnt werden.Oberbürgermeisterin Charlotte Britz (SPD) als Inhaberin der Sitzungsgewalt müsse vielmehr von Fall zu Fall entscheiden und hierbei die Bedeutung der Rundfunkfreiheit beachten. In aller Regel sei der Rundfunk demnach zuzulassen. Nur ausnahmsweise könne er ausgeschlossen werden. Allein die Befürchtung, dass bei Sitzungen vor laufenden Kameras einzelne Ratsmitglieder ihre Spontanität verlieren und zurückhaltender agieren, reiche für den Ausschluss der Kameras nicht, so die Richter.

Für den Anwalt von CiTi.TV, Jura-Professor Stephan Ory, ist das Urteil ein "Sieg für die Rundfunkfreiheit". Er hofft, dass es in der nächsten Instanz bestätigt wird. Darauf setzt auch Florian Schuck, Geschäftsführer des Senders. Er betonte, man wolle so schnell wie möglich umfassend aus dem Stadtparlament berichten. Nach dem Willen der CDU-Opposition im Rat könnte dies sofort sein. Sie begrüßte das Urteil aus Saarlouis und forderte die Stadt auf, es zu akzeptieren. wi

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