Unterhaltsverlust durch neue feste Beziehung

Zweibrücken. Auch eine neue Beziehung ohne Trauschein kann zum Verlust von Unterhaltsansprüchen gegen den Ex-Mann führen. Wie der SWR berichtete, entschied das jetzt das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken

Zweibrücken. Auch eine neue Beziehung ohne Trauschein kann zum Verlust von Unterhaltsansprüchen gegen den Ex-Mann führen. Wie der SWR berichtete, entschied das jetzt das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken. Maßgebend sei, dass die neuen Partner regelmäßig ihre freie Zeit gemeinsam verbrächten und die Beziehung mit einer Ehe vergleichbar sei. Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Amtsgerichts Ludwigshafen auf und gab der Klage eines geschiedenen Ehemannes statt (Az.: 2 UF 26/06). red

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