Unseriöse Konto-Abbuchungen

Saarbrücken. Bei der Überprüfung ihrer Kontoauszüge stießen mehrere SZ-Leser auf unberechtigte Abbuchungen von der Firma "QNC GmbH" aus Hannover. So berichtete zum Beispiel ein Sparkassen-Kunde aus Saarbrücken, der lieber anonym bleiben möchte, für die angebliche Inanspruchnahme des Internet-Service-Dienstes "Frag-einen-Anwalt.de" seien 27 und 54 Euro eingezogen worden

Saarbrücken. Bei der Überprüfung ihrer Kontoauszüge stießen mehrere SZ-Leser auf unberechtigte Abbuchungen von der Firma "QNC GmbH" aus Hannover. So berichtete zum Beispiel ein Sparkassen-Kunde aus Saarbrücken, der lieber anonym bleiben möchte, für die angebliche Inanspruchnahme des Internet-Service-Dienstes "Frag-einen-Anwalt.de" seien 27 und 54 Euro eingezogen worden. Doch der SZ-Leser hatte die Online-Rechtsberatung nach eigenen Worten nie um ihre Dienste bemüht."Dass Konto-Daten missbraucht werden, passiert leider immer wieder", bedauert Arne Schinkel, Geschäftsführer der "QNC GmbH". So hätten in den beschriebenen Fällen Kriminelle im Namen der SZ-Leser den Dienst in Anspruch genommen. Laut Schinkel ist das ein klarer Betrugsfall, vor dem sich aber weder die Kunden noch die Anbieter schützen könnten. Den Betroffenen rät er, diesen sowohl bei der Polizei als auch bei dem Unternehmen zu melden. Der Anbieter könne dann die Daten der "schwarzen Schafe" sperren und den Vorfall dokumentieren.

Auch wenn der SZ-Leser in diesem Fall noch einmal Glück gehabt und sein Geld zurück bekommen hat - immer wieder versuchen dubiose Firmen, Verbraucher durch unrechtmäßige Konto-Abbuchungen abzuzocken. Der Saarbrücker hat nachgehört, warum seine Bank ihre Kunden nicht generell gegen diese Missbrauchs-Versuche schützt und bekannten schwarzen Schafen ihre Abbuchungen komplett untersagt. Die Antwort: "Im Gegensatz zu anderen Banken kann die Sparkasse dies nicht tun", berichtet der SZ-Leser von seinen Recherchen.

"Da gibt es keine einheitliche Linie. Das ist von Bank zu Bank verschieden", sagt Yvonne Schmieder von der Verbraucherzentrale Saarland. Auch bei den Verbundpartnern des Sparkassenverbandes Saar gebe es ein Sperrregister für betrügerisches Verhalten, erklärt Sprecher Klaus Faber. Doch das setze eine strafrechtliche Verurteilung voraus. Zudem müsste eigentlich das Institut, das die Sparkasse mit der Lastschrift beauftragt, überprüfen, ob ihr Konto-Inhaber redlich ist, gibt er zu bedenken. Denn die Sparkassen-Finanzgruppe habe sich dazu verpflichtet, diese einzulösen. "Da der Kunde die Lastschrift unproblematisch zurückgeben kann, entsteht ihm kein Schaden", stellt Faber klar. Neben dieser Möglichkeit, im Nachhinein auf unberechtigte Abbuchungen zu reagieren, könnten die Sparkassen ihren Kunden ab 2014 weitergehende Alternativen anbieten, dies bereits im Voraus zu tun, ergänzt er.

"Die Kunden sollten auf jeden Fall regelmäßig ihre Auszüge überprüfen", rät Julia Topar vom Bundesverbandes deutscher Banken. Und Yvonne Schmieder von der Verbraucherzentrale empfiehlt, unberechtigte Forderungen von der Bank zurückbuchen zu lassen und unbedingt Strafanzeige zu erstatten. Zudem sollten sich die Betroffenen überlegen, woher die Firmen ihre Daten haben könnten und vorsichtig bei der Weitergabe ihrer Bankverbindung sein.

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von mehreren SZ-Leser-Reportern. Wenn Sie auch Interessantes zu erzählen haben, wenden Sie sich entweder per SMS/Fax an Tel. (06 81) 5 95 98 00 oder per Mail an: leser-reporter@sol.de.

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