Tod durch mögliche Behandlungsfehler Ermittlungen gegen Chef der Herzchirurgie

Saarbrücken · Vater einer verstorbenen Patientin erstattet Strafanzeige. Homburger Klinikdirektor weist die Vorwürfe zurück.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Patrick Seeger

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt wegen möglicher fahrlässiger Tötung durch einen Behandlungsfehler gegen Professor Dr. Hans-Joachim Schäfers, Direktor der Klinik für Thorax- und Herz-Gefäß-Chirurgie am Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) in Homburg. Pressesprecher Raimund Weyand bestätigte auf Anfrage die Einleitung entsprechender Ermittlungen. Weitere Angaben könnten „aktuell aus Gründen des Verfahrensschutzes nicht erteilt werden“.

Auslöser des Verfahrens ist eine umfangreiche Strafanzeige eines Zahnmediziners aus dem niederösterreichischen Steinakirchen. Dessen schwer behinderte Tochter Susanne (32) verstarb am 7. Mai dieses Jahres nach einem notfallmäßigen Eingriff im Operationssaal der Herzchirurgie. Der Vater vermutet unter anderem, dass es bereits bei einer vorangegangenen Operation am offenen Herzen zu einem folgenschweren Behandlungsfehler gekommen war. Eine schwere Blutung sei seiner Meinung nach nicht nach den Regeln ärztlicher Kunst behandelt worden.

Der Vater erhebt zudem weitere Vorwürfe gegen Klinikverantwortliche. Er beruft sich dabei auf Auskünfte des UKS. Angeblich sollen bei der Obduktion der Leiche Organe der Frau entnommen worden sein, ohne dass eine entsprechende Zustimmung oder Information der Angehörigen erfolgt sei. Der Zahnarzt hat inzwischen auch zahlreiche Landespolitiker und Ministerien ausführlich über seine Vorwürfe schriftlich informiert.

Nach Medienberichten hat der Vater bereits vor knapp 20 Jahren nach einer schweren Herzoperation seiner Tochter an der Universitätsklinik in Graz schwere Vorwürfe gegen die dortigen Ärzte erhoben. Während Privatgutachter von „mehreren Behandlungsfehlern“ ausgingen, sprachen die Klinikärzte von einer „Verkettung unglücklicher Umstände nach einer Infektion“. Folge war damals, so heißt es, eine schwere Behinderung der Patientin. Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit vor österreichischen Gerichten.

Klinikdirektor Professor Schäfers hat zwischenzeitlich den Saarbrücker Rechtsanwalt Joachim Giring mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Der teilte auf Anfrage in einer Stellungnahme mit: „Bei dem tragischen Tod der Patientin ist von einem schicksalhaften Ereignis auszugehen. Die Vorwürfe gegen meinen Mandanten werden zurückgewiesen. Wir kooperieren selbstverständlich mit den Ermittlungsbehörden.“

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