Unfrieden am Friedhof

Schiffweiler · Wenn es um Friedhöfe und das Bestattungswesen geht, reagieren die meisten Menschen naturgemäß sehr emotional. Die entsprechenden Satzungen der Kommunen spiegeln nicht immer die Wünsche der Bürger wider. Beispiel: Schiffweiler.

 Dass seine Eltern, die kurz hintereinander starben, nicht in einem gemeinsamen Urnengrab beigesetzt werden durften, stieß bei Udo Paulus auf Unverständnis. Foto: Udo Paulus

Dass seine Eltern, die kurz hintereinander starben, nicht in einem gemeinsamen Urnengrab beigesetzt werden durften, stieß bei Udo Paulus auf Unverständnis. Foto: Udo Paulus

Foto: Udo Paulus

. Anfang Dezember letzten Jahres starb die Mutter von Udo Paulus aus Schiffweiler und wurde in einem Urnengrab auf dem dortigen Friedhof beigesetzt. Drei Monate später folgte Helmut Paulus seiner Frau Waltraud, mit der er 48 Jahre lang verheiratet gewesen war. Keine Frage für Sohn Udo Paulus, dass er die Urne seines Vaters in der Grabstelle seiner Mutter bestatten lassen wollte. "Der Bestatter hatte mir gesagt, dass dies möglich sei und beispielsweise auf dem Heiligenwalder Friedhof auch schon zwei Urnen in einer Grabstelle ihre letzte Ruhe gefunden hätten", so Paulus zur SZ. Kurz vor der Beerdigung des Vaters wurde Paulus dann in Kenntnis gesetzt, dass die Friedhofssatzung der Gemeinde Schiffweiler solch eine "Doppelbelegung" nicht zulasse. So wurde Helmut Paulus neben dem Grab seiner Frau bestattet. Was Udo Paulus nicht so einfach hinnehmen wollte. Er wandte sich mündlich und schriftlich an die Gemeindeverwaltung, um seine tiefe Enttäuschung über dieses rigide Verfahren auszudrücken. Er erfuhr, dass die Doppelbelegung in Heiligenwald wohl irrtümlich erfolgt sei und daraus kein gleiches Vorgehen für Schiffweiler abgeleitet werden könne. "Es kann doch nicht sein, dass jede Gemeinde hinsichtlich der Friedhöfe, bei den Grabarten und den Liegefristen macht, was sie will", ärgert sich Paulus über eine Praxis, die die Wünsche vieler Bürger missachte.

Bei der Schiffweiler Verwaltung hat man die Problematik erkannt. Wie Bauamtsleiter Hubert Dürk auf SZ-Anfrage mitteilt, sei vorgesehen die Friedhofssatzung zu überarbeiten. Dann könnte auch in Urnengräbern mehr als eine Urne bestattet werden, was zurzeit nur in Urnenwänden zulässig sei. Laut Hubert Dürk werde man dann auch ermöglichen können, dass Waltraud und Helmut Paulus gemeinsam in einer Grabstelle ihren Frieden finden.

Den Hinweis bekamen wir von Leserreporter Udo Paulus aus Schiffweiler. Für Sprachnachrichten auf Band nutzen Sie (06 81) 5 95 98 00 oder schicken Sie alles an unsere E-Mail-Adresse: leser-reporter@sol.de oder unser Onlineformular unter www.saarbruecker-zeitung.de/leserreporter.

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