Unfalldetails rechtzeitig klären

Ganz selbstverständlich zahlt jeder Autobesitzer regelmäßig seine Beiträge für die obligatorische Kfz-Versicherung. Aber jeder hofft, dass er unfallfrei durch den Verkehr kommt. Wenn es dann doch mal kracht, wissen viele Autofahrer gar nicht, was zu tun ist, um den entstandenen Schaden zu regulieren

 Die Vollkasko zahlt auch bei Selbstverschuldung. Foto: dpa

Die Vollkasko zahlt auch bei Selbstverschuldung. Foto: dpa

Ganz selbstverständlich zahlt jeder Autobesitzer regelmäßig seine Beiträge für die obligatorische Kfz-Versicherung. Aber jeder hofft, dass er unfallfrei durch den Verkehr kommt. Wenn es dann doch mal kracht, wissen viele Autofahrer gar nicht, was zu tun ist, um den entstandenen Schaden zu regulieren.

Wichtig ist in jedem Fall, die Polizei zu informieren, die ein Unfallprotokoll erstellt und Bilder von der Unfallstelle macht. Anschließend sollte der Schaden umgehend telefonisch an die Versicherung gemeldet werden. In vielen Fällen erübrigt sich dann schon das Ausfüllen einer schriftlichen Schadensmeldung.

Manchmal werden auch ein Sachverständigengutachten beziehungsweise ein Kostenvoranschlag für die anfallenden Reparaturen verlangt oder Bilder von den Beschädigungen benötigt. Diese Einzelheiten sind mit der Versicherung frühzeitig zu klären, bevor der Schaden am Wagen behoben wird.

Selbst verschuldete Unfälle sind nur über eine eigene Vollkaskoversicherung abgedeckt. Diese ersetzt den reinen Fahrzeugschaden am eigenen Fahrzeug. Sofern ein anderer den Unfall verursacht hat, ist dessen Krafthaftpflichtversicherung eintrittspflichtig. Sie erstattet nicht nur den Schaden am Fahrzeug, sondern reguliert auch weitere Ansprüche wie Mietwagenkosten und Schmerzensgeld.

Während eine Teilkasko-Versicherung neben Elementarschäden auch Glasbruch-, Wild-, Diebstahl- und Brandschäden ersetzt, kommt eine Vollkaskoversicherung hingegen auch für selbstverschuldete Unfälle und Vandalismusschäden auf. Es empfiehlt sich daher speziell bei neueren und hochwertigeren Fahrzeugen in jedem Fall der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. djd

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