Umweltministerium prüft Tötungsverbot von Hahnenküken

Saarbrücken/Düsseldorf · Hahnenküken werden in Legehennen-Brütereien massenhaft getötet. Der Grund: Sie legen später keine Eier und für die Mast sind sie nicht geeignet.

Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die Tötung von männlichen Eintagsküken - so werden die Küken genannt, die nicht älter als ein Tag sind - untersagt. Die Betriebe können innerhalb von vier Wochen gegen die Ordnungsverfügung klagen, andernfalls werde sie bestandskräftig, teilte das Landwirtschaftsministerium am 23. Dezember in Düsseldorf mit. Hintergrund des NRW-Vorstoßes ist eine neue Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft Münster, die das Töten von Eintagshahnenküken als tierschutzwidrig ansieht. "Tiere sind Lebewesen und keine Abfallprodukte landwirtschaftlicher Produktionsprozesse", sagte der nordrhein-westfälische Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (Grüne) laut der Mitteilung.

Im saarländischen Umweltministerium gibt es derweil Überlegungen, sich dem Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen anzuschließen. "Es wurde aber noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Derzeit stehen noch Abstimmungsgespräche mit den betroffenen Ländern aus", sagte Ministeriumssprecherin Sabine Schorr. Im Saarland gebe es keine Brütereien. "Sobald auf nationaler Ebene ein Konsens herbeigeführt ist, muss es Ziel sein, Maßnahmen für eine EU-weite Strategie voranzutreiben", erklärt Schorr. Es besteht die Gefahr, dass Zuchtküken aus anderen EU-Ländern gekauft werden, um das Verbot zu umgehen.

In Deutschland werden jährlich rund 50 Millionen Eintagshahnenküken durch Schreddern oder Vergasen getötet, heißt es aus dem Düsseldorfer Ministerium.

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