Stimmzettel darf nicht fotografiert werden Keine Selfies in der Wahlkabine

Erstmals ist bei der Bundestagswahl das Fotografieren und Filmen in der Wahlkabine gesetzlich verboten. Erwischen die Wahlhelfer einen Wähler dabei, wie dieser sein Smartphone zückt, um den Stimmzettel zu fotografieren, darf die Stimmabgabe nicht in der Urne landen.

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