Übergangsverfahren: Nach Bestehen freie Wahl der Schule

Völklingen. Schüler der vierten Grundschulklasse, die ein Gymnasium besuchen wollen, aber die Empfehlung der Grundschule nicht erhalten haben, können sich einer Prüfung unterziehen, dem so genannten Übergangsverfahren

Völklingen. Schüler der vierten Grundschulklasse, die ein Gymnasium besuchen wollen, aber die Empfehlung der Grundschule nicht erhalten haben, können sich einer Prüfung unterziehen, dem so genannten Übergangsverfahren. Mit der Durchführung dieses Übergangsverfahrens werden am Schulstandort Völklingen abwechselnd das Marie-Luise-Kaschnitz-Gymnasium, das Albert-Einstein-Gymnasium und das Warndt-Gymnasium betraut. In diesem Jahr findet das Übergangsverfahren am 17. und 18. Februar am Albert-Einstein-Gymnasium statt. Nach Bestehen des Übergangsverfahrens können die Kinder an einem Gymnasium ihrer Wahl angemeldet werden - und nicht nur am Albert-Einstein-Gymnasium. redNähere Informationen zum Übergangsverfahren beim Albert-Einstein-Gymnasium unter Telefon (06898) 91 300.

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