Überfall wegen fünf Euro Beute

Saarbrücken. Zwei junge Männer im Alter von 17 und 20 Jahren sind jetzt vom Saarbrücker Landgericht wegen schweren Raubes und Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten Anfang des Jahres in Burbach einen Passanten mit einem Messer bedroht, geschlagen und beraubt. Ihre Tatbeute betrug lediglich fünf Euro

Saarbrücken. Zwei junge Männer im Alter von 17 und 20 Jahren sind jetzt vom Saarbrücker Landgericht wegen schweren Raubes und Körperverletzung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten Anfang des Jahres in Burbach einen Passanten mit einem Messer bedroht, geschlagen und beraubt. Ihre Tatbeute betrug lediglich fünf Euro. Wie das Duo auf die Idee zu diesem Überfall kam, konnte die Beweisaufnahme nicht klären. Die Angeklagten, die sich bislang nichts Wesentliches zu Schulden kommen ließen, konnten keine nachvollziehbare Erklärung liefern. Klar ist, dass sie an jenem Abend Alkohol getrunken hatten. Irgendwann ging ihnen das Geld aus, sie wollten aber noch Bier kaufen. Am Burbacher Markt war zu jener Zeit auch ihr späteres Opfer unterwegs. Der Mann wollte gegen Mitternacht mit dem Taxi nach Hause und ging noch zu einem Geldautomaten. Laut Anklageschrift versperrten ihm die Beschuldigten den Weg. Der 20-Jährige bedrohte den Mann mittleren Alters mit einem Klappmesser. Dieser entgegnete, er habe kein Geld. Daraufhin habe der 17-Jährige dem Opfer zwei Ohrfeigen verpasst. Der Mann wehrte sich, lag schließlich am Boden, und das Duo flüchtete mit seinem Geldbeutel. Darin: fünf Euro und diverse Papiere. Fazit der Richter: Das Ganze sei offenbar eine spontane Tat gewesen, die bei beiden Beschuldigten einzigartigen Charakter habe. Harmlos sei dies aber nicht: Die jungen Männer seien quasi aus dem Stand in die Schwerkriminalität gestartet, wo üblicherweise Haftstrafen von fünf oder mehr Jahren die Regel seien. Zum Glück sei aber nichts Schlimmeres passiert. Auch habe ihr Opfer das Ganze ohne physische oder psychische Folgen verarbeitet. Daher war es aus Sicht des Gerichts nicht nötig, das Duo ins Gefängnis zu stecken. Der ältere Angeklagte bekam zwei Jahre Gefängnis mit Bewährung, sein Mitangeklagter ein Jahr Jugendstrafe mit Bewährung. Beide müssen zudem je 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. wi

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