Über 35 Grad hitzefrei für alle

Saarbrücken. Einigung im Streit um die Arbeitsbedingungen im Haus Berlin: Steigt das Thermometer über 35 Grad, bekommen alle 176 Mitarbeiter hitzefrei und müssen die Stunden nicht nacharbeiten. Das teilt Stadtpressesprecher Thomas Blug auf SZ-Anfrage mit. Bei Raumtemperaturen zwischen 30 und 35 Grad stellt die Verwaltung kalte Getränke bereit

Saarbrücken. Einigung im Streit um die Arbeitsbedingungen im Haus Berlin: Steigt das Thermometer über 35 Grad, bekommen alle 176 Mitarbeiter hitzefrei und müssen die Stunden nicht nacharbeiten. Das teilt Stadtpressesprecher Thomas Blug auf SZ-Anfrage mit. Bei Raumtemperaturen zwischen 30 und 35 Grad stellt die Verwaltung kalte Getränke bereit. "Gesundheitlich besonders Belastete", darunter fallen Schwerbehinderte und Menschen mit ärzlichem Attest, würden freigestellt und müssten die Stunden ebenfalls nicht nacharbeiten. Darauf haben sich Stadt und Personalrat verständigt. Blug verweist auf eine Richtlinie der Arbeitsstättenverordnung, in der steht: "Die Raumtemperatur in Arbeitsräumen soll 26 Grad Celsius nicht überschreiten." Die Verwaltung verpflichtet sich außerdem, Lamellen in den Büros zu installieren und eine Dienstanweisung zur Nacht- und Morgenlüftung zu erlassen. An drei Stationen im Gebäude werde die Temperatur gemessen. Die Stadt muss das Haus Berlin in der Nähe der Congresshalle bis Ende 2014 so herrichten, dass es den Regelungen zum Arbeitsschutz entspricht. Die Verwaltung soll bis Ende des Jahres ein Konzept vorlegen. Eigentümer des Hauses Berlin ist die Immobiliengruppe Saarbrücken. Wie die SZ berichtete, will das Unternehmen 2013 das Gebäude sanieren. Der Personalrat hatte sich über den fehlenden Sonnenschutz für die Mitarbeiter beschwert. Die 21 000 Euro für die Lamellen soll die Immobiliengruppe Saarbrücken zahlen, hatte Blug in der SZ angekündigt. Joachim Malter, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU), stellte dagegen gestern klar, dass es sich bei der Richtlinie zur Arbeitsstättenverordnung nur um eine "Soll-Bestimmung" handele und nicht um eine Verpflichtung. Das Bundesarbeitsgericht Erfurt habe erst kürzlich erklärt, dass es "arbeitsrechtlich kein Hitzefrei" gebe. Malter: "Es gibt auch keine Tarifregelungen oder Betriebsvereinbarungen, die die Temperatur festlegen." Dagegen seien praktische Erleichterungen möglich, wenn zum Beispiel bei großer Hitze die Krawattenpflicht in Banken aufgehoben werde. Hitzefrei gebe es auch nicht an "heißen Arbeitsplätzen", zum Beispiel in einer Gießerei wie Halberg Guss. Die Arbeit dort werde dank moderner Schutzanzüge erleichtert, meint Malter.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort