Trotz Corona Erster verkaufsoffener Sonntag in Saarbrücken: Was Sie wissen müssen

Saarbrücken · Letztes Wochenende der Sommerferien und erster Shopping-Sonntag in der Landeshauptstadt dieses Jahres: Morgen sind die Geschäfte in Saarbrücken geöffnet – trotz Corona. Was Sie zum Einkaufen an diesem Wochenende wissen müssen.

 Verkaufsoffener Sonntag in Saarbrücken. (Symbolbild)

Verkaufsoffener Sonntag in Saarbrücken. (Symbolbild)

Foto: dpa/Carsten Rehder

So wenige verkaufsoffene Sonntage hat es lange nicht gegeben. Grund dafür ist die Corona-Pandemie. Um eine Ausbreitung des Virus' zu verhindern, waren zeitweilig viele Läden ganz geschlossen. So sollten Menschenansammlungen vermieden werden. Allmählich zieht wieder Normalität ein, trotz steigender Infektionszahlen.

Am 29. August bietet die Saarbrücker Kaufmannschaft einen verkaufsoffenen Sonntag an – den ersten für dieses Jahr. Zwischen 13 und 18 Uhr stehen die meisten Geschäfte in der Innenstadt offen. So beteiligen sich die Europagalerie, Geschäftsleute in der Bahnhofstraße und am St. Johanner Markt sowie im Saarbasar daran.

Doch nicht nur Geschäfte sind an diesem Tag geöffnet. Gastronomen decken ebenso ihre Tische. So auch im Saarbasar und da bereits eine Stunde früher als die Läden.

Ungeachtet dessen  müssen Kunden nach wie vor die Abstands- und Maskenregeln beachten. Das heißt: mindestens anderthalb Meter in Geschäften voneinander entfernt bleiben und medizinischen Mund-Nase-Schutz tragen. 

In Restaurants und Lokalen gilt ebenfalls die Maskenpflicht, ausgenommen beim festen Platz am Tisch. Außerdem brauchen Besucher einen Impfnachweis oder ärztlichen Attest über eine Genesung oder ein negatives Testergebnis. Viele Wirte bieten für Kurzentschlossene Tests vor Ort an. Auf Terrassen und in Biergärten gilt dies nicht. Hier sind auch generell keine Masken mehr vorgeschrieben.

Wer noch keinen Impfschutz hat: Im Saarbasar ist es ohne Anmeldung möglich, sich an diesem Sonntag zwischen 12 und 18 Uhr impfen zu lassen. Das ist wie gewohnt kostenlos. Mitzubringen: Ausweis, Versicherungskarte und, falls vorhanden, Impfpass.

Verkaufsoffene Sonntage sind im Saarland an enge Regeln geknüpft. Nach dem Ladenöffnungsgesetz sind maximal vier im Jahr pro Stadt oder Gemeinde erlaubt. Die Öffnungszeiten sind an diesen Tagen von 13 bis 18 Uhr festgelegt. Verboten sind Verkaufstage unter anderem an Neujahr (1. Januar), am Tag der Arbeit (1. Mai) und an Weihnachten. 

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