Gericht Totschlagsprozess: Staatsanwalt fordert sechseinhalb Jahre Haft

Saarbrücken · Im Saarbrücker Totschlagsprozess hat die Staatsanwaltschaft am Montag sechseinhalb Jahre Haft für den 18 Jahre alten Angeklagten gefordert. Der Deutsche soll Ende April in Saarbrücken einen 16-Jährigen bewusstlos geschlagen, über den Boden geschleift und in die Saar geworfen haben.

 Vor dem Landgericht Saarbrücken wird der Fall des 18-Jährigen derzeit verhandelt.

Vor dem Landgericht Saarbrücken wird der Fall des 18-Jährigen derzeit verhandelt.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Das 16-jährige Opfer pakistanischer Herkunft war acht Stunden nach dem Vorfall an Sauerstoffmangel im Gehirn gestorben. Ein minderschwerer Fall sei nicht gegeben, sagte Oberstaatsanwalt Stephan Wern.

Der Anwalt der Mutter des Opfers, Khubaib-Ali Mohammed, sprach von einer „besonderen Dimension von unkontrollierter Jugendgewalt“ und forderte ein Strafmaß, das deutlich über dem Antrag der Staatsanwaltschaft liegen müsse. Verteidiger Christian Kessler dagegen forderte eine Jugendstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht zur Tat. Ein Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.

Laut Anklage war der 16-Jährige in der Saarbrücker Innenstadt zusammen mit einem Freund auf eine Gruppe rund um den Angeklagten getroffen. Dort habe es eine Schlägerei um Drogen gegeben, weil der Freund das gewünschte Haschisch nicht bezahlen konnte. Der Angeklagte soll den 16-jährigen, der den Streit schlichten wollte, bewusstlos geschlagen und ins Wasser geworfen haben. Das Opfer sei sofort untergegangen und habe erst eine halbe Stunde später geborgen werden können. Eine Augenzeugin hatte ausgesagt, der Täter habe das Opfer mutwillig in das Wasser geworfen.

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