Toscani: Gemeinschaftsschule kommt auf jeden Fall

Saarbrücken. Alle Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen im Saarland werden zum Beginn des Schuljahres 2012/13 in Gemeinschaftsschulen umgewandelt, obwohl wichtige gesetzliche Regelungen nach dem Bruch der Jamaika-Koalition vorerst auf Eis liegen

Saarbrücken. Alle Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen im Saarland werden zum Beginn des Schuljahres 2012/13 in Gemeinschaftsschulen umgewandelt, obwohl wichtige gesetzliche Regelungen nach dem Bruch der Jamaika-Koalition vorerst auf Eis liegen. Das hat der kommissarische Bildungsminister Stephan Toscani (CDU) wenige Tage vor Beginn der Anmeldefristen für die weiterführenden Schulen (8. Februar) versichert. "Auch in der derzeitigen politischen Situation steht eine Fortführung dieses bildungspolitischen Projekts nicht in Frage, sondern wird konsequent weitergeführt", schreibt Toscani an alle allgemeinbildenden Schulen.Ex-Bildungsminister Klaus Kessler (Grüne) und die Landeselterninitiative Bildung kritisierten gestern, dass der Entwurf für ein neues Schulordnungsgesetz derzeit im Bildungsausschuss des Landtags festhängt. In dem Gesetz ist unter anderem geregelt, dass weiterführende Schulen nicht mehr drei Klassen pro Klassenstufe aufweisen müssen, um ihren Bestand zu sichern, sondern mindestens 250 Schüler in den Klassenstufen 5 bis 9. Kessler erklärte, das neue Gesetz sei nötig, "um die Rechtsgrundlage für die Standortentwicklung für die Gemeinschaftsschulen zu schaffen". Es könne nicht sein, "dass die erfolgreich eingeleitete Schulreform jetzt durch den Wahlkampf und die Diskussion um eine große Koalition von SPD und CDU ausgebremst wird". Nach Darstellung der Landeselterninitiative fehlen gesetzliche Bestimmungen etwa zu Standorten und Einzugsbereichen: "Wie das eine neue Regierung nach der Landtagswahl bis zur parlamentarischen Sommerpause hinbekommen will, ist uns schleierhaft."

Toscani sagte der SZ, das Schulordnungsgesetz werde direkt nach der Wahl erneut im Landtag beraten und rechtzeitig zum neuen Schuljahr verabschiedet. Sollte dies aus irgendeinem Grund nicht funktionieren, gebe es im bestehenden Gesetz eine Klausel, mit deren Hilfe auch Schulen ohne Dreizügigkeit weitergeführt werden könnten: "Im Fall der Fälle" werde von dieser Regelung Gebrauch gemacht. kir

Foto: Oliver Dietze

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