Tötungsdelikt am Saarbrücker Staden Richter schickt Arzt hinter Gitter

Saarbrücken · Der 61 Jahre alte Internist soll seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung am Saarbrücker Staden getötet haben.

 Der Saarbrückner Arzt, der im Verdacht steht, seine Frau in der gemeinsamen Wohnung umgebracht zu haben, ist gestern von Zivilbeamten der Polizei dem Haftrichter am Amtsgericht in Saarbrücken vorgeführt worden.

Der Saarbrückner Arzt, der im Verdacht steht, seine Frau in der gemeinsamen Wohnung umgebracht zu haben, ist gestern von Zivilbeamten der Polizei dem Haftrichter am Amtsgericht in Saarbrücken vorgeführt worden.

Foto: BeckerBredel

In seiner Praxis in Neunkirchen wird der 61 Jahre alte Internist Dr. S. vorerst keine Sprechstunde mehr abhalten können. Seine Patienten müssen auf den Mediziner, der früher als Oberarzt an einer Saarbrücker Klinik wirkte, verzichten. Der Ermittlungsrichter am Saarbrücker Amtsgericht erließ gestern auf Antrag der Staatsanwaltschaft wegen Verdachts des Totschlags Haftbefehl gegen den Arzt und schickte ihn wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Er steht im dringenden Verdacht, seine 51 Jahre alte Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung am Saarbrücker Staden umgebracht zu haben. Nach Angaben von Pressestaatsanwalt Christoph Rebmann wird der Tatzeitraum nach einem Kurzgutachten der Gerichtsmedizin vorläufig auf die drei Stunden von Samstag, 8. Juli, 22 Uhr, bis Sonntag, 9. Juli, 1 Uhr, eingegrenzt. Die Frau starb durch massive Gewalteinwirkung auf den Kehlkopf. Sie erstickte.

Kurz vor drei Uhr am frühen Sonntagmorgen wurden über Notruf Polizei und Rettungsdienst in das Mehrfamilienhaus in einer Verbindungsstraße zwischen Staden und Bismarckstraße gerufen. Es war die Reinemachefrau des Ehepaares, die Alarm schlug und die Rettungskräfte in die zweite Etage des Anwesens schickte. Nach Informationen unserer Zeitung hatte der Internist die Frau telefonisch informiert, dass er seine Ehefrau leblos im Bett gefunden habe. Auch eine Mitarbeiterin seiner Neunkircher Praxis soll er angerufen haben. Der Notarzt konnte der Frau nicht mehr helfen. Sie war bereits tot, wies mehrere Verletzungen auf. Der 61-Jährige konnte offenbar zunächst diese Verletzungen mit einem Sturz plausibel erklären. Die Polizei rief einen Rechtsmediziner an den Ort des Geschehens. Ein dringender Tatverdacht gegen den Ehemann, der 1,43 Promille Alkohol im Blut hatte, ergab sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Wenige Stunden nach diesem Einsatz wurde die Polizei wieder an das Haus in Staden-Nähe gerufen. Gegenüber Bekannten hatte der Arzt, der als Jäger im Besitz mehrerer Waffen war, angekündigt, er werde sich erschießen. Da es den Einsatzkräften nicht gelang, Kontakt mit dem Internisten aufzunehmen, stürmte ein Spezialeinsatzkommando in der Nacht zum Montag um 1.40 Uhr die Wohnung im zweiten Obergeschoss. Der 61-Jährige, der schlafend in seinem Bett lag, wurde überwältigt und dabei im Schulterbereich verletzt. Deshalb wurde er zur ärztlichen Versorgung ins Winterberg-Klinikum gebracht. Anschließend kam der Mann wegen akuter Suizidgefahr auf richterliche Anordnung in die Sonnenbergkliniken. Dort wurde ihm dann am Montagabend seine Festnahme erklärt, da sich gegen ihn zwischenzeitlich ein dringender Tatverdacht wegen des gewaltsamen Todes seiner Frau ergeben hatte. Die Polizei bewachte den Patienten in der Klinik. Zwischenzeitlich hatte die Obduktion der Leiche ergeben, dass die Frau durch „äußere Gewalteinwirkung gestorben ist“.

Oberstaatsanwalt Rebmann: „Der Tatverdacht ergibt sich aus „dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen, insbesondere aufgrund des Obduktionsergebnisses sowie des Spurenbildes am Tatort und der Auffinde-Situation der Leiche sowie aufgrund der Angaben des Notarztes“. Wie es heißt, sollen etwa Blutspuren der Frau an der Kleidung des Arztes sichergestellt worden sein. Belastet wird der Mann offenbar auch dadurch, dass es keine Hinweise auf Dritte am Tatort gab und auch keine Einbruchsspuren an der Wohnungstür gefunden wurden.

Derweil gibt es offenbar Hinweise aus dem Bekanntenkreis, dass das Paar seit längerem bereits schwerwiegende Eheprobleme gehabt haben soll. Ob darin ein Tatmotiv gesehen werden kann, bleibt abzuwarten. Angeblich hatten auch beide am Tattag dem Alkohol zugesprochen.

Dr. S. hat sich nach Angaben seines Verteidiger Sascha Loth zu den erhobenen Vorwürfen auch vor dem Haftrichter nicht geäußert. Dies soll, so der Saarbrücker Anwalt, frühestens nach Einsicht in die Ermittlungsakten erfolgen.

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