Oberlandesgericht Saarbrücken Tödlicher Sturz auf dem Wanderweg: Gemeinde Losheim muss zahlen

Saarbrücken · Die Witwe des Wanderers, der auf dem Premium-Wanderweg bei Losheim gestürzt und gestorben war, bekommt Schmerzensgeld und Schadensersatz.

 Das Oberlandesgericht hat heute Morgen in Saarbrücken entschieden.

Das Oberlandesgericht hat heute Morgen in Saarbrücken entschieden.

Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen

Die Witwe des Wanderers, der auf dem Premium-Wanderweg bei Losheim gestürzt und gestorben war, bekommt Schmerzensgeld und Schadensersatz. Das hat das Oberlandesgericht in Saarbrücken heute entschieden und somit das vorhergegangene Urteil des Landgerichtes bestätigt. Der Mann war 2012 mit Freunden auf dem Wanderweg „Der Bergener“ unterwegs. Als die Gruppe an einer Raststätte an der Steilkante eine Pause einlegte, stürzte der 60-Jährige in die Tiefe und starb noch vor Ort an seinen Verletzungen. Für das Gericht stand die Ursache des tragischen Unfalls deutlich fest. Nämlich der schlechte Zustand des von der Gemeinde angebrachten Geländers. Dieses sei „morsch, konstruktiv fehlerhaft und deswegen nicht standsicher“. Und obwohl Mitarbeiter von diesem Zustand wussten, sei weder das Geländer instandgesetzt worden noch etwas unternommen worden, um Wanderer vor der Gefahr zu schützen. Es seien keine Warnschilder aufgestellt worden und der Bereich sei nicht abgesperrt worden. Aus diesen Gründen fällte das Landgericht in einem ersten Verfahren seine Entscheidung zugunsten der Klägerin. Doch die Gemeinde Losheim sowie ihre zwei Mitarbeiter, die ebenso angeklagt waren, legten dagegen Berufung ein. Vergeblich, denn sie hatten damit auch vor dem Oberlandesgericht keinen Erfolg. Die höhere Instanz bestätigte heute Vormittag nicht nur das Urteil vom Landgericht, sondern auch die Höhe der Entschädigungen, die der Frau nach dem tragischen Tod ihres Mannes zustehen. Demnach sind die Beklagten verpflichtet, der Klägerin 3000 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen. Dazu kommen 53 000 Euro Schadensersatz für den Zeitraum von 2012 bis jetzt. Die Kosten für alle weitere Schäden, die auf dem Unfall zurückzuführen sind und noch nicht beziffert werden können, wird die Gemeinde Losheim ebenso tragen müssen. Das Gericht hat die Revision nicht zugelassen. Somit setzt das heutige Urteil einen Schlussstrich unter einen spektakulären Fall im Wanderland Saarland.

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