Prozess Todesfahrer erneut zu Haftstrafe verurteilt

Saarbrücken · Nach dem Verkehrsunfall bei Berus, bei dem eine 14-Jährige starb, hat jetzt auch das Landgericht eine Haftstrafe verhängt.

 Bei dem Unfall in Berus im August 2016 ist eine 14-Jährige ums Leben gekommen. Der 23-Jährige Fahrer will gegen die Haftstrafe Berufung einlegen.

Bei dem Unfall in Berus im August 2016 ist eine 14-Jährige ums Leben gekommen. Der 23-Jährige Fahrer will gegen die Haftstrafe Berufung einlegen.

Foto: Becker & Bredel

Wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen hat das Landgericht Saarbrücken einen Saarländer zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Das Amtsgericht Saarlouis hatte den 23-Jährigen in erster Instanz bereits zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Der angeklagte Opel-Fan hatte nach dem tödlichen Verkehrsunfall auf eine Bewährungsstrafe gehofft.

Der junge Mann hatte am 7. August 2016 gegen 22.50 Uhr auf der Landstraße zwischen Überherrn und Berus in einer Rechtskurve die Kontrolle über seinen zum Rennauto umgebauten Opel Zafira verloren und war mit dem Wagen in eine Gruppe von drei Fußgängern auf dem Gehweg gerutscht. Dabei wurden zwei junge Männer teils schwer verletzt. Die 14 Jahre alte Victoria starb an der Unfallstelle.

Der Angeklagte und seine Freunde hatten tagsüber an dem 250 PS starken Opel den Turbolader repariert und sich auf „Testfahrt“ begeben. Vorneweg fuhr der 23-Jährige mit seinem Zafira – wohl dem leistungschwächsten von insgesamt drei Sportwagen. Vermutungen, wonach es sich bei der Fahrt um ein illegales Straßenrennen gehandelt haben könnte, wurden nicht bestätigt. Fest steht jedoch, dass der Angeklagte zu Beginn der Waldstrecke mit höherem Tempo davonzog. Nach eigener Aussage fuhr er mit etwa Tempo 90 auf die Rechtskurve zu, wechselte nach links auf die Gegenfahrbahn, um die Kurve anzuschneiden, und bremste scharf.

Ein verkehrstechnischer Gutachter stellte dazu nach Analyse der Unfallspuren fest, dass der 23-Jährige mit einer Geschwindigkeit zwischen 85 und 104 Kilometern pro Stunde auf die Kurve zugefahren sei. Nach der Vollbremsung, im Scheitelpunkt der Rechtskurve, sei der Wagen immer noch zwischen 63 und 78 Kilometer pro Stunde schnell gewesen. Damit habe sich das Auto im physikalisch-technisch möglichen Grenzbereich bewegt. Also in einem Bereich, in dem ein geübter Rennfahrer die Rechtskurve vielleicht schaffen könnte – oder auch nicht.

Aus Sicht der Staatsanwältin war dies ein grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten des Angeklagten. Er habe mit seinem „Bastel-Rennauto“ mit möglichst hoher Geschwindigkeit wie ein Rennfahrer unterwegs sein wollen. Der 23-Jährige habe mit Fußgängern auf dem Gehweg rechnen müssen. Wenn er ordnungsgemäß auf der rechten Seite der Fahrbahn unterwegs gewesen wäre, dann wäre der Unfall nicht passiert. Deshalb – so die Anklagevertreterin – sei er für den Tod des Mädchens und die Verletzungen der beiden Fußgänger verantwortlich. Sie forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten.

Der Verteidiger des Angeklagten kündigte Revision gegen das aktuelle Urteil an. Er argumentierte, dass man an jener Stelle im Wald außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich hätte 100 Kilometer pro Stunde schnell fahren dürfen. Sein Mandant sei lediglich 90 Kilometer gefahren. Dann habe er gebremst, das Antiblockiersystem des Autos habe versagt und er habe nicht mehr lenken können. Deshalb sei der Unfall passiert. Dafür sei sein Mandant verantwortlich und mit einer Bewährungsstrafe zu bestrafen. Alles andere sei populistische Stimmungsmache.

Die Richter stellten in ihrer Urteilsbegründung klar, dass der Angeklagte mit „extremer Geschwindigkeit“ unterwegs gewesen sei. Als Verkehrs­teilnehmer müsse man immer so unterwegs sein, dass man sein Fahrzeug beherrscht. In der Rechtskurve sei dies laut Gutachter verkehrsgerecht und auf der rechten Fahrbahnseite bis zu einer Geschwindigkeit von Tempo 50 der Fall gewesen. Dieses Tempo hätte der Angeklagte einhalten müssen, dann wäre der Unfall nicht passiert. Aber stattdessen habe der 23-Jährige seine „pure und ungezügelte Lust am Rasen“ ausgelebt. Er habe sich verhalten wie auf einer Rennstrecke. Im Vorfeld des tödlichen Unfalls sei der Angeklagte bereits zwei Mal von Polizisten wegen seines Verhaltens im Straßenverkehr ermahnt worden. Dies habe nichts genützt, der 23-Jährige sei aus Eigennutz weiter rücksichtslos unterwegs gewesen. Die Folge sei der tödliche Unfall. Dafür müsse nun eine Strafe verhängt werden, die er verstehe. Eine Haftstrafe ohne Bewährung.

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