Tierquäler misshandelt Hund – Neun Monate Haft auf Bewährung

Saarbrücken · Ein Tierquäler ist am Dienstag vom Amtsgericht Saarbrücken zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Mann, der in Saarbrücken wohnt, hatte im Sommer vergangenen Jahres seinem Hund die Schnauze mit Kabelbinder zugebunden und ihn bei extremen Temperaturen auf dem Balkon ausgesperrt.

 An der Schnauze des Hundes sind die Spuren des Kabelbinders deutlich erkennbar. Foto: Verein

An der Schnauze des Hundes sind die Spuren des Kabelbinders deutlich erkennbar. Foto: Verein

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So musste die Argentinische Dogge mehrmals sowohl bei Minusgraden als auch bei sommerlicher Hitze auf dem Balkon ausharren. Bekannt geworden war der Fall, als Nachbarn sich an den Verein "Menschen für Tierrechte Saar" wandten, der die Polizei einschaltete. Der Hund wurde ins Tierheim gebracht.

Der Mann muss neben seiner Bewährungsstrafe außerdem 15 Monate lang einer Tierschutzorganisation 100 Euro überweisen und darf fünf Jahre lang weder ein Tier halten noch betreuen.

Der Verein "Menschen für Tierrechte Saar" begrüßte das Urteil. Vereinschef Rolf Borkenhagen betonte zwar: "Für solch eine vorsätzliche langanhaltende Tierquälerei ist das Urteil eigentlich zu milde ausgefallen." Dennoch sei es bemerkenswert, da ähnliche Fälle bisher stets mit einer geringeren Strafe bedacht worden seien.

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