Tiere bleiben in Nunkirchen, bis Beschluss endgültig ist

Saarlouis. 33 Seiten stark ist der Beschluss, mit dem das Verwaltungsgericht am 8. Februar den Eilantrag mehrerer Tierhalter abgewiesen hat, die so zwei Bescheide des Landesamts für Gesundheit und Verbraucherschutz (LGV) aussetzen wollten. Detailliert ist darin aufgelistet, wie die über 60 teils exotischen Tiere zu versorgen sind

Saarlouis. 33 Seiten stark ist der Beschluss, mit dem das Verwaltungsgericht am 8. Februar den Eilantrag mehrerer Tierhalter abgewiesen hat, die so zwei Bescheide des Landesamts für Gesundheit und Verbraucherschutz (LGV) aussetzen wollten. Detailliert ist darin aufgelistet, wie die über 60 teils exotischen Tiere zu versorgen sind. Krallenschneiden, verkotete Ställe reinigen, regelmäßige Spaziergänge mit den Hunden, den Pferden ausreichend Trinkwasser zur Verfügung stellen, lauten einige der Forderungen. Die Fristen, bis wann die Anordnungen umgesetzt sein müssen, variieren. "Ab sofort" sind alle Tiere tierschutzgerecht zu halten, "bei den Hunden 'Bibsi', 'Chayenne', 'Daisy', 'Diva' und 'Minna' ist umgehend, spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche nach Zugang dieser Anordnung, durch einen Tierarzt fachgerecht Zahnstein entfernen zu lassen". Drei Monate haben die Tierhalter Zeit, die Zahl der fortpflanzungsfähigen Hündinnen auf zwei Tiere zu reduzieren. Ihnen stehe frei, die Tiere abzugeben oder kastrieren zu lassen. Damit soll verhindert werden, dass sie eine gewerbliche Zucht betreiben - einen Vorwurf, den diese abstritten, das Gericht "aller Voraussicht nach" als erwiesen ansah.Für den Fall, dass den Anordnungen nicht fristgerecht oder nicht vollständig nachgekommen wird, drohen jeweils Zwangsgelder zwischen 50 und 5000 Euro. Die Fristen, seien, so das Verwaltungsgericht, teilweise verstrichen. Doch solange der Beschluss nicht rechtskräftig sei, werde wohl von Seiten der Tierschutzbehörde weder Zwangsgeld verhängt noch die Tiere abgenommen.

Für die Tiere bedeutet dies: Setzen die Halter vorerst nicht freiwillig die Anordnungen um, werden sie wohl bis zum Ende der Beschwerdefrist oder gar bis zu einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts bei ihren Besitzern in Nunkirchen bleiben. ukl

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