Vor dem Landgericht Terror-Prozess in Saarbrücken: Angeklagter stoppt Aussage seiner Lebensgefährtin mit Heiratsantrag

Saarbrücken · Mit einem Heiratsantrag per Video verhindert der Terror-Angeklagte Michael R. aus Saarbrücken-Burbach, dass seine Lebensgefährtin vor dem Landgericht aussagen muss. Für den Verteidiger des Angeklagten ist damit eine Verurteilung vom Tisch.

Prozess wegen Terror-Vorwurfs in Saarbrücken vor dem Landgericht: Angeklagter stellt Heiratsantrag und stoppt damit die Aussagepflicht seiner Partnerin. (Symbolbild)

Prozess wegen Terror-Vorwurfs in Saarbrücken vor dem Landgericht: Angeklagter stellt Heiratsantrag und stoppt damit die Aussagepflicht seiner Partnerin. (Symbolbild)

Foto: dpa/Volker Hartmann

Die Anklagevertretung hatte sich einiges von der Aussage der Lebensgefährtin des Angeklagten im Terror-Prozess erhofft. Doch durch eine plötzliche Offerte überraschte der mutmaßliche Täter die Generalstaatsanwaltschaft und machte somit einen Strich durch deren Rechnung.

Denn Michael R. aus Burbach stellte am Mittwoch, 5. Oktober, seiner Partnerin einen Heiratsantrag, wie der SR berichtet. Das hat weitreichende Konsequenzen. Durch diese Verlobung muss die Frau nämlich nicht mehr aussagen.

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Darum sind die Aussagen seiner Frau jetzt null und nichtig

Enge Verwandte kann der Richter nämlich nicht dazu zwingen, gegen die eigenen Angehörigen auszusagen. Zeugen dürfen in solchen Fällen schweigen. Das gilt für das Paar bereits jetzt schon – vor der Ehe.

Damit sind auch die vorherigen Aussagen der Partnerin, die den 39-Jährigen auf der Anklagebank betreffen, für das Gericht null und nichtig, dürfen nicht mehr verwertet werden. Damit falle Belastungsmaterial raus. Für den Verteidiger bedeute dies, dass nichts mehr für eine Verurteilung übrig bleibt.

Das sieht die Anklageseite anders. Denn seine in Frankreich inhaftierte Frau habe via Kurznachrichtendienst Telegram Kontakt zur terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) unterhalten. Darüber war sie an eine verdeckte Ermittlerin geraten und so aufgeflogen.

Michael R. wird die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" vorgeworfen. Dafür sei er im Oktober 2021 mit seiner Frau und zwei Kindern ins afrikanische Mali gereist, um sich vom IS an Waffen ausbilden zu lassen. Nach ihrer Rückkehr wurde die Frau in Frankreich, der Burbacher Mitte Februar in Saarbrücken festgenommen. Beide sitzen seitdem in Untersuchungshaft.

Wie der Angeklagte die Tatvorwürfe bestreitet

Michael R. bestreitet die Tat. Er sei auf Anraten seiner künftigen Frau nach Mali geflogen, um einer Corona-Schutzimpfung aus dem Weg zu gehen. Das kauft ihm die Generalstaatsanwaltschaft in Saarbrücken nicht ab.

Der zum Islam konvertierte Saarländer taucht im Internet unter dem Namen Salahudin Ibn Jafar auf. Er ist den Ermittlern kein Unbekannter. Bereits vor Prozessbeginn im August dieses Jahres wurden ihm Kontakte zu Attentätern nachgesagt. Außerdem erhielt er 2012 wegen eines von ihm im Internet veröffentlichten Gewaltvideos eine Bewährungsstrafe.

In Mali soll er nun den Kontakt zum dortigen IS-Ableger gesucht haben, womöglich um Terroranschläge in Deutschland zu verüben. Sollte er jetzt wegen der Tatvorwürfe verurteilt werden, drohen ihm bis zu zehn Jahre Knast.

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