Tempo 30 auf den wichtigsten Straßen?

Friedrichsthal · Rat und Verwaltung beschäftigen sich in Friedrichsthal mit Maßnahmen, die den Verkehrslärm erheblich reduzieren könnten.

 Der Kreisverkehr zwischen der Saarbrücker, Neunkircher, Illinger und Spiesener Straße. Fotos: Becker&Bredel

Der Kreisverkehr zwischen der Saarbrücker, Neunkircher, Illinger und Spiesener Straße. Fotos: Becker&Bredel

Dass Lärm krank macht, ist auch im Stadtrat immer wieder von allen Fraktionen und der Verwaltung betont worden. Auch in der Sitzung, in der der Lärmaktionsplan (Stufe II) vorgestellt wurde. Von daher ist es nicht verwunderlich, dass für die wichtigsten Durchgangsstraßen in der Stadt jetzt eine Tempo-30-Regelung gefordert wird. Einen diesbezüglichen Antrag hat die Fraktion der Grünen formal dem Bürgermeister zugestellt.

Der Lärmaktionsplan wurde vom schalltechnischen Beratungsbüro GSB in Nohfelden erstellt. Erläutert wurde er dem Stadtrat von Tobias Klein von GSB. Demnach sind, um eine spürbare Reduktion der Lärmbelastung zu erzielen, effektive Maßnahmen an der Quelle erforderlich. Nach Kleins Ausführungen sind sogenannte passive Lärmschutzmaßnahmen nicht das "Mittel der Wahl", sondern bieten sich eher als kurzfristige Lösung an, wenn die Grenzwerte für Lärmsanierung überschritten sind.

Zur Entlastung der Anwohner an den Hauptverkehrsstraßen (Saarbrücker, Illinger, Neunkircher und Spieser Straße) kämen "als Maßnahmen an der Quelle" vor allem in Betracht: Geschwindigkeitsbeschränkungen, der Einsatz Lärm mindernder Fahrbahnoberflächen sowie die Verringerung des Verkehrs in Verbindung mit der Förderung des ÖPNV und des nicht motorisierten Individualverkehrs. Auch wird der Einsatz lärmgeminderter Fahrzeuge und Reifen als sinnvoll erachtet. Des Weiteren empfiehlt das Beratungsbüro: Gemeinsam mit dem Regionalverband Saarbrücken als zuständiger Verkehrsbehörde können nach Prüfung des Einzelfalls Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet werden. Neben der Pegelminderung sollten hier auch Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden. So könnte Tempo 30 Fußgängern ein gefahrloses Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Zudem könnten Autofahrer bei verminderter Geschwindigkeit besser auf Unvorhergesehenes reagieren - gerade an Kindertagesstätten, Schulen und Altenheimen.

Das Errichten von Lärmschutzwänden sei im innerörtlichen Bereich an den betroffenen Straßenabschnitten aufgrund der räumlich engen Situationen nicht möglich.

In den genannten Aktionsbereichen wird die Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h vorgeschlagen.

Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten, sind Kontrollen zur Einhaltung der Geschwindigkeitsreduzierung unabdingbar, ist dem Lärmaktionsplan weiterhin zu entnehmen. Die Einführung von Tempo 30 auf den genannten Hauptverkehrsstraßen in der Stadt führe zu einer deutlichen Verringerung des Lärms für die am stärksten betroffenen Menschen - sowohl tagsüber als auch nachts.

Um die Einhaltung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h bei der Einfahrt in die Stadt sicherzustellen, werden Maßnahmen, die eine Reduzierung der Geschwindigkeit am Ortseingang erzwingen, in Betracht gezogen - so zum Beispiel eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h vor dem Ortseingangsschild, Fahrbahnverengungen und "Überfahrungen". Insbesondere dabei müsse aber sichergestellt werden, dass es nicht punktuell zu einer Erhöhung der Lärmbelastung kommen kann. Eine Hinweisbeschilderung bzw. geeignete Fahrbahnmarkierung sei hier hilfreich.

Die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit innerorts kann dem Aktionsplan zufolge durch die Anzeige der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit des Fahrzeugs oder durch häufigere Kontrollen unterstützt werden. Auch das Aufstellen stationärer Blitzer kommt nach Meinung mancher Stadtverordneter dabei in Betracht.

Ebenso könne das Klappern von Schachtabdeckungen (Gullydeckel) durch den Einsatz von "Flüsterabdeckungen" deutlich gemindert werden. Zudem sollten bei Neubaumaßnahmen keine Kanaldeckel im Bereich der Fahrspur geplant werden.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans steht auf der Website der Stadt Friedrichsthal zum Download zur Verfügung.

Zum Thema:

 Die Saarbrücker Straße in Friedrichsthal.

Die Saarbrücker Straße in Friedrichsthal.

In ihrem Antrag an den Stadtrat fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen "eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h in hoch lärmbelasteten und dicht besiedelten Bereichen der Friedrichsthaler Durchgangsstraßen zu erwirken". In dem Schreiben an den Bürgermeister sind explizit genannt: L 112: Illinger Straße, L 125: Neunkircher Straße zwischen Redener Straße und Illinger Straße, Saarbrücker Straße zwischen Illinger Straße und Kohlenstraße und schließlich zwischen Grubenstraße und Am Güterbahnhof sowie L 258: Grühlingstraße zwischen Kettelerstraße und Lilienstraße. Wie aus der Stellungnahme des Landesbetriebs für Straßenbau zum vorliegenden Lärmaktionsplan hervorgeht, erfüllt die Einführung eines Tempolimits auch die geltenden Anforderungen für eine Genehmigung.

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