Bundesweite Schwerpunktprüfung Taxi-Kontrolle im Saarland: Zoll ahndet Verstöße gegen Mindestlohn und Schwarzarbeit

Saarbrücken · Bei Schwerpunktkontrollen von Taxiunternehmen im Saarland und im südlichen Rheinland-Pfalz hat der Zoll gleich mehrere Verdachtsfälle von Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung entdeckt.

 Kontrolle eines Taxis in Saarbrücken

Kontrolle eines Taxis in Saarbrücken

Foto: HZA Saarbrücken

Im Rahmen einer bundesweiten Aktion hat der Zoll am vergangenen Samstag, 24. September, auch Taxi- und Mietwagenfahrer im Saarland und in Rheinland-Pfalz kontrolliert. Die Beamten interessierten sich vorrangig dafür, ob die Unternehmen ihren Mitarbeitern den seit dem 1. Juli geltenden Mindestlohn von 10,45 Euro zahlen.

Außerdem standen die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, die illegale Beschäftigung von Ausländern und der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II im Fokus der Kontrollen.

Zoll kontrollierte mehr als 40 Taxi-Fahrer im Saarland

Die 42 Beamten des Hauptzollamtes Saarbrücken (zuständig für das Saarland und südliches Rheinland-Pfalz) überprüften dabei insgesamt 58 Taxiunternehmen (davon 38 im Saarland) und befragten 66 Taxifahrer zu den Beschäftigungsverhältnissen (davon 42 im Saarland).

Durch die Prüfungen ergaben sich bisher folgende Unregelmäßigkeiten:

  • Zwölf Mal Verdacht der Schwarzarbeit, zehn davon im Saarland
  • Zehn Mal Verdacht der Mindestlohnunterschreitung (alle im Saarland)
  • Sieben Mal Verdacht des unrechtmäßigen Bezugs von Arbeitslosengeld (fünf davon im Saarland)

Nach Angaben eines Sprechers musste mehreren Taxifahrern die Weiterfahrt unter Hinzuziehung der Landespolizei zunächst untersagt werden, da der Personenbeförderungsschein abgelaufen war oder die Taxis Fahrzeugmängel aufwiesen.

In Rheinland-Pfalz wurden die Kontrollen durch die Stadtverwaltung Kaiserslautern (Abteilung Kraftfahrzeugwesen) unterstützt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort