Tauziehen um blaue Tonnen

Saarbrücken. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) sieht sich durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Altpapierentsorgung in seinen Verhandlungen mit privaten Entsorgern gestärkt. Er ist der Ansicht, dass das Gericht in seinem Urteil vom Donnerstag dem "aggressiven Wettbewerb ums Altpapier" ein Ende bereitet habe

Saarbrücken. Der Entsorgungsverband Saar (EVS) sieht sich durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Altpapierentsorgung in seinen Verhandlungen mit privaten Entsorgern gestärkt. Er ist der Ansicht, dass das Gericht in seinem Urteil vom Donnerstag dem "aggressiven Wettbewerb ums Altpapier" ein Ende bereitet habe. Das Gericht hatte entschieden, dass eine "grundsätzliche Zuständigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger" für Altpapier besteht. Deren Planungssicherheit dürfe durch Aktivitäten privater Entsorger keinesfalls gefährdet werden (A.z. BVerwG 7 C).

In den vergangenen Jahren hatte sich wegen gestiegener Preise ein reger Wettbewerb ums Altpapier entwickelt. 80 Euro pro Tonne zahlten die Verwerter im Schnitt - inzwischen sind es noch maximal 25 Euro. Private Entsorger stellten vielerorts in Eigenregie blaue Tonnen auf und machten den Kommunen Konkurrenz, fuhren ihre Aktivitäten später aber wegen rückläufiger Papierpreise wieder zurück.

EVS-Geschäftsführer Karl Heinz Ecker sagte der SZ, sein Verband sei bei den laufenden Verhandlungen mit den Privaten offen für eine Kooperation. Das bedeute aber: "Wir bestimmen, wo die Richtung hingeht." Es gehe nicht an, dass "wir bezahlen und die anderen Geld verdienen". Bisher betrieben die Privaten "Rosinenpickerei", kritisierte Ecker. Sie stellten blaue Tonnen nur in manchen Gemeinden, oft auch nur in bestimmten Straßen auf. Und wenn der Papierpreis sinke, seien "sie wieder weg".

Eine Zusammenarbeit zwischen dem EVS und privaten Entsorgern wie etwa der Firma Paulus sei sowohl bei der Verwertung als auch beim Betrieb einer Sortieranlage möglich, so Ecker. Denkbar sei, dass Private für das Einsammeln und Befördern von Altpapier Geld "vom EVS oder einer gemeinsamen Gesellschaft" erhalten. Es wäre jedoch nicht akzeptabel, wenn der EVS das Einsammeln und Befördern bezahlen und die Privaten die Erlöse aus dem Papierverkauf komplett für sich einstreichen würden.

Der Anwalt der privaten Entsorgungsfirma Paulus GmbH, Hans-Georg Warken, sagte der SZ, er habe dem EVS schon vor dem jetzigen Urteil eine Zusammenarbeit mit dem Ziel einer "Win-Win-Situation" vorgeschlagen. Die Firma Paulus wäre damit einverstanden, wenn der EVS "das Sagen" hätte und von den Ressourcen der Privaten profitieren würde, also von den aufgestellten blauen Tonnen, die eine höhere Qualität des Papiers als in den Containern gewährleisteten, von den Abfuhrnetzen und den mit den Abnehmern ausgehandelten Konditionen. Für den EVS würde es teurer, wenn mehr Papier verbrannt werden müsste, sagte Warken. Vorstellbar wären eine "gemeinsame Papierverwertungsgesellschaft" oder Konzessionen an private Entsorger, wenn diese die Abfuhrsicherheit gewährleisten. Es wäre "legitim", wenn der EVS dann bei der Verwertung mitwirken und einen Teil vom Gewinn für sich beanspruchen wollte, betonte Warken. Im Übrigen werde die Firma Paulus ihren Service auch nach dem Urteil weiter aufrechterhalten.

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