Tatort Internet: 22-Jähriger wegen Vergewaltigung vor Gericht

Saarbrücken. Seine Opfer waren junge Mädchen, die er im Internet kennen gelernt hatte: Wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, versuchter Nötigung und versuchter Erpressung muss sich ein junger Saarländer (22) seit gestern vor dem Landgericht verantworten. Den Vorwurf der Vergewaltigung weist der junge Mann zurück; die übrigen Anklagepunkte räumt er weitgehend ein

Saarbrücken. Seine Opfer waren junge Mädchen, die er im Internet kennen gelernt hatte: Wegen Vergewaltigung, Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, versuchter Nötigung und versuchter Erpressung muss sich ein junger Saarländer (22) seit gestern vor dem Landgericht verantworten. Den Vorwurf der Vergewaltigung weist der junge Mann zurück; die übrigen Anklagepunkte räumt er weitgehend ein.In den Jahren 2010 bis 2011 soll der Angeklagte mindestens drei Teenagern gedroht haben, er werde Nacktfotos von ihnen im Internet veröffentlichen, wenn sie ihm nicht Geld zahlen oder ihm keine neuen Fotos schicken. Von einer 13-Jährigen Schülerin habe er dabei massive pornografische Bilder gefordert. Sie erstattete Anzeige. Unter den Opfern des heute 22 Jahre alten Mannes soll auch eine junge Frau aus dem Raum Trier/Koblenz gewesen sein. Sie ist zwischenzeitlich volljährig und sagte vor Gericht zum Schutz ihrer Intimsphäre unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.

Sie und der damals 20-jährige Angeklagte hatten sich offenbar im Internet kennen gelernt und wurden ein Paar. Sie ließ sich in eindeutigen Posen mit Handy oder Kamera fotografieren. Als sie nicht so wollte, wie er, soll er sie vergewaltigt haben. Als sie sich von ihm trennen wollte, soll er mit der Veröffentlichung der intimen Bilder gedroht haben. Dazu ein Freund des Mädchens vor Gericht: "Er war mit ihr zusammen und hat geglaubt, dass sie ihm gehört." Und die junge Frau habe zunächst nicht einfach sagen können, es sei Schluss. Nicht bei diesen Fotos, auf denen man wirklich alles sieht. Aber schließlich habe sie es geschafft.

Als die Bilder im sozialen Netzwerk auftauchten, habe man sie dort als pornografisch gemeldet und löschen lassen. Die Drohung des Angeklagten, den der Zeuge als "verrückten Typ zwischen Müllbergen in einer Messie-Wohnung" beschrieb - habe also nicht gewirkt. Der Prozess wird fortgesetzt. wi

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