Doch aufgepasst! Auch wenn es nur ein kurzer Stopp ist, gilt: Ist der Arbeitsweg unterbrochen und es kommt zu einem Unfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Wenn es sich nicht um einen so genannten Wege-Unfall handelt, springt jedoch die K

Doch aufgepasst! Auch wenn es nur ein kurzer Stopp ist, gilt: Ist der Arbeitsweg unterbrochen und es kommt zu einem Unfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Wenn es sich nicht um einen so genannten Wege-Unfall handelt, springt jedoch die Krankenkasse ein. Die ärztliche Versorgung ist also gesichert

Doch aufgepasst! Auch wenn es nur ein kurzer Stopp ist, gilt: Ist der Arbeitsweg unterbrochen und es kommt zu einem Unfall, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Wenn es sich nicht um einen so genannten Wege-Unfall handelt, springt jedoch die Krankenkasse ein. Die ärztliche Versorgung ist also gesichert.Übrigens: Im Rahmen von Weihnachtsfeiern sind grundsätzlich alle Betriebsangehörigen über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert - auch auf den direkten Wegen zur Feier und zurück nach Hause. Der Schutz erlischt, wenn eine Feier von den Beschäftigten außerhalb der Arbeitszeit selbstständig ausgerichtet wird. Auch wenn das vom Unternehmen gebilligt wird.Vorsicht: Ist Alkohol im Spiel, ist der Versicherungsschutz gefährdet. red

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