SZ-Leserreporter wehren sich gegen Internet-Abzocke

Saarbrücken. Nicht nur Informationsmöglichkeiten, sondern auch Abzock-Versuche von dubiosen Anbietern scheinen im Internet unendlich zu sein. Nach unserem Bericht über die dreiste Masche von "nachbarschaftspost.com" kontaktierten die SZ weitere Leserreporter, die über ähnliche Abofallen berichten

Saarbrücken. Nicht nur Informationsmöglichkeiten, sondern auch Abzock-Versuche von dubiosen Anbietern scheinen im Internet unendlich zu sein. Nach unserem Bericht über die dreiste Masche von "nachbarschaftspost.com" kontaktierten die SZ weitere Leserreporter, die über ähnliche Abofallen berichten.

So wollte Michael Dorscheid aus Saarbrücken herausfinden, welche Bedeutung sein Namen hat. Dabei landete er auf dem Portal "genlogie.com", dass den Nutzern Ahnenforschung offeriert. Ahnungslos habe der SZ-Leser seine Daten eingegeben - und eine Rechnung über 60 Euro von dem Schweizer Unternehmen "Internet Service AG" bekommen. "Die E-Mail, die mich über mein Widerrufsrecht von 14 Tagen belehrte, habe ich erst 18 Tage später erhalten", sagt Dorscheid. Dies habe er der Firma umgehend mitgeteilt, doch diese stellte sich stur: "Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt mit Bestätigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB), konterte das Unternehmen. Und die habe der Nutzer bei der Anmeldung akzeptiert.

Gertrud Truar von der Verbraucherzentrale des Saarlandes sieht das anders: "Es genügt auf keinen Fall, dass nur in den AGB auf das Widerrufsrecht hingewiesen wird", erklärt sie. Bei Vertragsabschluss müsse der Verbraucher nochmal in Textform per E-Mail oder Brief über dieses Recht aufgeklärt werden. Zudem sei die Preiskennzeichnung mangelhaft, so die Beraterin weiter. Der Hinweis, dass der Internetdienst kostenpflichtig ist, erfolge erst zu weit unten auf der Seite.

Michael Dorscheid hat sich inzwischen per Einschreiben mit Rückschein gegen die unberechtigte Forderung der Firma gewehrt. Ein Schritt, zu dem auch die Verbraucherzentrale rät. Aus ihrer Erfahrung weiß Truar jedoch, dass viele Anbieter trotzdem weiter versuchen, an das geforderte Geld zu kommen. Auf weitere Schreiben der Unternehmen müsse der Verbraucher aber nicht mehr reagieren. Lediglich wenn sie Post vom Gericht erhalten sollten, seien sie verpflichtet, zu handeln.

SZ-Leserreporterin Gerda Pontius ist selbst nicht auf die Abzock-Tricks von "nachbarschaftspost.com" reingefallen, wollte jedoch die Polizei in Illingen auf die dubiosen Maschen hinweisen. Doch der Beamte habe nur entgegnet, dass es sich hierbei wohl um einen Telefonscherz handeln müsse. Ein Sprecher der Dienststelle erklärt, dass man solchen Anzeigen normalerweise auch nachgehe. Im obigen Fall seien dem Beamten wohl noch keine Infos zu dem konkreten Sachverhalt bekannt gewesen. mv

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Hintergrund

Gegen die Firma "Genealogie Ltd., Berkshire", die unter www.genealogie.de ein kostenpflichtiges Internet-Portal zur Namens- und Ahnenforschung anbietet, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband bereits erfolgreich geklagt: Das Landgericht Frankfurt am Main entschied, dass die Gestaltung der Webseite die gesetzlichen Anforderungen an Preiswerbung nicht erfüllt. Der Verweis auf die Kosten sei zu versteckt.

Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) warnt vor der Firma "ISAS (Internet Services and Solutions) - A& M Schmidtlein". Wer deren Angebote wie www.routenplaner.de und Seiten, die auf ... heute.com enden, nutzt, erhält Rechnungen für angeblich abgeschlossene Abos. Eine Übersicht über die Betreiber von Internet-Abofallen bietet die VZHH unter www.vzhh.de. mv

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