Debatte um Kollegah-Urteil des Landgerichts Saarbrücken Juden enttäuscht von Bunt statt Braun

Saarbrücken · Die Synagogengemeinde Saar will gegen Kollegah-Auftritt demonstrieren: Aber das Bündnis gegen rechts zieht offenbar nicht mit.

 Muskelpaket des Anstoßes: Der Rapper Kollegah will nach Angaben der Saarevent GmbH am Mittwoch beim Konzert in der  Saarbrücker „Garage“ auf die vom Landgericht beanstandete Textzeile verzichten.

Muskelpaket des Anstoßes: Der Rapper Kollegah will nach Angaben der Saarevent GmbH am Mittwoch beim Konzert in der  Saarbrücker „Garage“ auf die vom Landgericht beanstandete Textzeile verzichten.

Foto: dpa/Matthias Balk

Der Vorsitzende der Synagogengemeinde Saar, Richard Bermann, hat den Beschluss des Saarbrücker Landgerichts zum bevorstehenden Auftritt des umstrittenen Rappers Kollegah in Saarbrücken als „unbefriedigend“ bezeichnet. „Der Beschluss bezieht sich nur auf die eine Textzeile des Rappers. Dabei hetzt Kollegah in seinem Werk auch gegen Schwule und Frauen“, sagte Bermann. Kollegah tritt am kommenden Mittwoch in der „Garage“ an der Bleichstraße auf. Das Landgericht hatte in seinem Beschluss die Geschäftsführung der Saarevent GmbH verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Rapper, der eigentlich Felix Blume heißt, den Titel „08/15“ von der CD „JBG3“ mit Farid Bang (Textzeile „Mein Körper definierter als von Auschwitz-Insassen“) nicht vorträgt (die SZ berichtete). Damit gaben die drei Richter der Klage Gilbert Kallenborns, eines Juden aus Dillingen, teilweise statt.