Nach Verurteilung zu 15 Monaten Haft Suspendierter Uni-Amtsrat legt Revision ein

Saarbrücken · Bundesgerichtshof soll sich mit dem zu 15 Monate Haft verurteilten Beamten beschäftigen.

Wegen Untreue und Betrugs zu Lasten der Universität des Saarlandes hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts – wie berichtet – einen 52 Jahre alten Amtsrat zu einer Haftstrafe von 15 Monaten auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil, das für den Beamten bedeuten würde, dass er aus dem Dienst entfernt wird, ist nicht rechtskräftig. Eine Gerichtssprecherin betätigte jetzt, dass der Mann aus einer Gemeinde im Kreis Saarlouis  Revision eingelegt hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe soll das Urteil überprüfen.

Die Saarbrücker Richter sahen es nach mehrtägiger Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der suspendierte Amtsrat, der als Referatsleiter unter anderem für die Beschaffung von Büromöbel zuständig war, mit einem „Haus- und Hoflieferanten“ bei Ausschreibungen und Auftragsvergaben „getrickst“ hatte. Andere Anbieter hatten deshalb das Nachsehen. Der Uni entstand angeblich ein Schaden von rund 19♦000 Euro. Eingeräumt hat der Beamte, zahlreiche Fälle von Portobetrug. Dutzende private Pakete verschickte er über Jahre hinweg  als Dienstpost. Zeitweise war er selbst Chef der Poststelle an der Hochschule. Der dadurch entstandene Schaden für die Uni wurde auf 419,30 Euro beziffert.

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