Wasserzähler müssen vor Frost geschützt werden

St. Wendel. Die Wasser- und Energieversorgung St. Wendel (WVW) weist in einer jetzt veröffentlichten Pressemitteilung darauf hin, dass die Wasserzähler einschließlich der Leitungen, vor allem in Kellerräumen und Garagen, vor Frost geschützt werden sollten

St. Wendel. Die Wasser- und Energieversorgung St. Wendel (WVW) weist in einer jetzt veröffentlichten Pressemitteilung darauf hin, dass die Wasserzähler einschließlich der Leitungen, vor allem in Kellerräumen und Garagen, vor Frost geschützt werden sollten. Fenster, Türen und Garagentore sollten auf jeden Fall geschlossen bleiben und auch die Wasserleitung und die Wasseruhr isoliert werden, sofern ein Einfrieren droht. Wie es weiter heißt, seien die Hausbesitzer dafür verantwortlich, Wasseruhr und Leitung gegen Frost zu schützen. Sind Schäden aufgetreten, so ist deren Beseitigung durch den Hausbesitzer oft kostspielig. Überprüfen sollten diese deshalb, ob Wasserleitung und Wasserzähler dem Frost ausgesetzt sind und gegebenenfalls isoliert werden müssen. Weiterhin empfiehlt die WVW, das Ventil vor der Wasseruhr zuzudrehen, falls in dem Gebäude kein Wasser benötigt wird. Auf Wunsch baut die WVW den Wasserzähler aus. Wenn die Wasserleitung durch Frost zugefroren ist, sollte sie nicht mit offener Flamme, sondern mit einem Heizgerät schonend und unter ständiger Beobachtung aufgetaut werden. Falls Frostschäden an Leitung oder Uhr entstanden sind, ist die Wasser- und Energieversorgung umgehend zu informieren. Als Vorsorgemaßnahme schlägt die WVW vor, so genannte Kältewächter mit Thermostat für Wasserleitungen und Wasseruhren, die dem Frost ausgesetzt sind, einzubauen. red Informationen zu diesem Thema: Technische Abteilung der WVW, Tel. (06851) 8003220.

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