Beerdigungsdienst Thewes übernimmt Beerdigungsdienst

Tholey · Gemeindereferentin Therese Thewes wurde von Bischof Stephan Ackermann beauftragt den Beerdigungsdienst in der Pfarreiengemeinschaft am Schaumberg zu übernehmen. In den Gottesdiensten an Palmsonntag und am Ostermontag wurde die Beauftragungsurkunde verlesen. Damit ist Therese Thewes offiziell in den einzelnen Gemeinden für diesen Dienst eingeführt.

 Therese Thewes wurde von Bischof Stephan Ackermann mit einer wichtigen Aufgabe innerhalb der Pfarreiengemeinschaft betraut.

Therese Thewes wurde von Bischof Stephan Ackermann mit einer wichtigen Aufgabe innerhalb der Pfarreiengemeinschaft betraut.

Foto: Claire July-Rauber

In der Pfarreiengemeinschaft am Schaumberg gibt es etwa 140 Bestattungen pro Jahr, teilt das Parreiensekretariat mit. Dabei sei es wichtig, auf jede Familie individuell einzugehen und die Wünsche zu berücksichtigen. Die Seelsorger möchten für die Menschen in Trauer und Leid da sein und Zeit haben, denn genau in diesen Situationen braucht es Seelsorge. Am Schaumberg wird es weiterhin die verschiedenen Möglichkeiten der Bestattung geben, das Sterbeamt mit Messe und Priester, die Trauerfeier in der Kirche als Wortgottesdienst mit Verabschiedung und Bestattung auf dem Friedhof oder Trauerfeier, Verabschiedung und Bestattung direkt auf dem Friedhof. Welcher Seelsorger welchen Dienst übernimmt wird, wie bisher, individuell über die Pfarrbüros geregelt.

Therese Thewes hat in den vergangenen Jahren eine zweijährige Fortbildung zur Trauerbegleiterin absolviert und nimmt zurzeit an einer Qualifizierung zur Ausübung des Beerdigungsdienstes teil. Somit erfüllt sie alle Voraussetzungen zur Übernahme dieses Dienstes. Das Aufgabenfeld umfasst, mit den Trauernden in angemessener Weise zu sprechen, der liturgischen Feier vorzustehen und den Dienst am Wort wahrzunehmen. Argumente für den Beerdigungsdienst durch Laien sind die sinkende Zahl der Priester, die zunehmende Zahl der Beerdigungen und auch die Tatsache, dass der Beerdigungsdienst zu den Werken der Barmherzigkeit zählt, kein sakramentaler Dienst ist und somit von jedem getauften Katholiken als Dienst am Nächsten verrichtet werden kann.

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