Unwetter So erhalten Unwetteropfer finanzielle Hilfe

St. Wendel · Auch für die betroffenen Bürger im St. Wendeler Land gibt es Unterstützung. Diese müssen sie in den Rathäusern beantragen.

 Diesen Wassermassen konnte er einfach nicht mehr standhalten: Der kleine Johannesbach in Alsfassen trat am Dienstag (12. Juni), dem Tag nach dem verheerenden Unwetter, über die Ufer. Er überflutete Gärten und Keller bei den Bewohnern in der Alsfassener Straße.

Diesen Wassermassen konnte er einfach nicht mehr standhalten: Der kleine Johannesbach in Alsfassen trat am Dienstag (12. Juni), dem Tag nach dem verheerenden Unwetter, über die Ufer. Er überflutete Gärten und Keller bei den Bewohnern in der Alsfassener Straße.

Foto: B&K/Bonenberger/

Überflutete Häuser, verwüstete Gärten und zerstörte Autos – vor gut zwei Wochen hat ein schweres Unwetter dem St. Wendeler Land ordentlich zugesetzt. Die Geschädigten können jedoch auf Unterstützung hoffen. Denn die Landesregierung hat beschlossen, das Maßnahmenpaket zur finanziellen Hilfe auszuweiten. Im Landkreis St. Wendel sind folgende Ortschaften hinzugekommen: Hasborn-Dautweiler, Kastel, Marpingen, Hofeld-Mauschbach, Baltersweiler, St. Wendel-Kernstadt, Winterbach, Bliesen und Urweiler. Finanzminister Peter Strobel (CDU) erklärte vergangene Woche dazu: „Wir wollen den Betroffenen vor Ort schnell und unbürokratisch helfen.“

Die Unterstützung richtet sich an Personen, kleine Unternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitern und Vereine. Wie der Landkreis St. Wendel in einer Mitteilung zudem bekanntgibt, können Menschen die Hilfe beantragen, wenn sie wegen des Unwetters am 9. oder 11. Juni in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind. Diese liege vor, wenn „eine Wohnung vorübergehend oder dauerhaft unbewohnbar beziehungsweise unbenutzbar ist“ und die Hausbesitzer den Schaden nicht aus eigenen Mitteln beseitigen können.

Das Maßnahmenpaket umfasst zum einen eine Soforthilfe, eine schnelle Abschlagszahlung in Höhe von 1500 Euro. Zum anderen können Unwetteropfer eine Finanzhilfe beantragen. Deren Volumen richtet sich nach verschiedenen Faktoren, zum Beispiel der Schadenshöhe, dem Einkommen, Vermögen und etwaigen Versicherungsleistungen. Die Landesregierung stellt in Aussicht, dass bis zu 50 Prozent des Gesamtschadens übernommen werden – jedoch nur bis zu einer maximalen Schadenshöhe von 50 000 Euro. Wie die Staatskanzlei weiter mitteilt, werden diese Hilfe auch dann gewährt, wenn der Schaden versicherbar gewesen wäre. In diesen Fällen betrage „die Unterstützung 40 Prozent der ansonsten möglichen Unterstützung“. Aber Achtung: Grundsätzlich können Opfer die Hilfe ausschließlich dann in Anspruch nehmen, wenn die Schadenshöhe mindestens bei 5000 Euro liegt. Nur bei einer „außergewöhnlichen Bedürftigkeit“ seien laut Staatskanzlei Ausnahmen dieser Regelung möglich. Hilfe erhalten auch die betroffenen Vereinen. Die Staatskanzlei stellt insgesamt 40 000 Euro zur Verfügung, um vom Unwetter in Mitleidenschaft gezogene Sportplätze, Clubheime oder Hallen wieder auf Vordermann zu bringen.

Das Finanzministerium hat ein Merkblatt herausgegeben, auf dem die genauen Voraussetzungen beschrieben sind, unter denen Bürger die Hilfen in Anspruch nehmen können (siehe Link unten). Darin findet sich auch ein Verweis auf die Richtlinien für staatliche Finanzhilfeaktionen bei Notständen durch Naturkatastrophen in der Fassung von 1996. Hier heißt es, dass die Unterstützung nicht für Schäden an Gärten und an Luxusgegenständen wie beispielsweise Schmuck gewährt wird. Ebenso nicht berücksichtigt werden „Schäden an Gegenständen in Räumen, deren Nutzung für Wohnzwecke baupolizeilich nicht genehmigt ist“. Dazu zählen unter anderem auch Keller.

Wer eine finanzielle Hilfe in Anspruch nehmen möchte, muss dazu bis spätestens 31. Juli einen Antrag stellen. Die Formulare liegen in den Rathäusern aus. Die Kommunen sind gerade dabei, diese auch auf ihren Webseiten zur Verfügung zu stellen, damit Geschädigte die Formulare herunterladen können. Bisher sind in den betroffenen Kommunen nach eigenen Angaben erst wenige Anträge auf Soforthilfe eingegangen: 15 in Nonnweiler, fünf in Tholey sowie einer in Marpingen. Aus den Rathäusern in St. Wendel und Namborn ist zu hören, dass sich schon einige Bürger nach dem Hilfsprogramm erkundigt, aber noch keine entsprechenden Formulare ausgefüllt haben. Jedoch rechnen alle Kommunen damit, dass die Betroffenen in den nächsten Wochen Anträge einreichen. Die Gemeinden helfen nach eigenen Angaben gerne bei Fragen oder Unklarheiten. Sie informieren über die Zuwendungsvoraussetzungen, nehmen die Formulare entgegen und machen eine erste Plausibilitätsüberprüfung. „Anschließend leiten sie die Anträge an den Landkreis St. Wendel weiter, wo eine Schadenskommission die Anträge abschließend noch einmal prüft“, erläutert ein Sprecher des Landratsamtes das Prozedere. Bis wann Betroffene die finanzielle Unterstützung erhalten sei bisher noch unklar.

Hier finden Betroffene die Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen sowie weitere Infos zum Maßnahmenpaket:
- www.saarland.de/dokumente/res_stk/Zuwendungsrichtlinien__Original_mit_Unterschrift.pdf
- www.saarland.de/dokumente/res_stk/Merkblatt_Gemeinden3.pdf
- www.saarland.de/237008.htm

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