Stadtrat Wohnen wird teurer in St. Wendel

St. Wendel · Der Stadtrat hat mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion beschlossen, die Grund- und Gewerbesteuer zu erhöhen.

 Hausbesitzer und Grundstückseigentümer in St. Wendel müssen ab diesem Jahr höhere Steuern zahlen.

Hausbesitzer und Grundstückseigentümer in St. Wendel müssen ab diesem Jahr höhere Steuern zahlen.

Foto: picture alliance / dpa/Jens B¸ttner

Hausbesitzer, Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende in St. Wendel müssen ab diesem Jahr tiefer in die Tasche greifen. Denn wie die Mitglieder des Stadtrates in der letzten Sitzung des Jahres im Alsfasser Kulturzentrum beschlossen, werden die Realsteuerhebesätze nach oben angepasst. Angepasst deshalb, weil aufgrund des Kommunalpaktes Saar jede Kommune angehalten ist, sich bei der Grund- und Gewerbesteuer am durchschnittlichen Hebesatz zu orientieren. Der liegt bei der Grundsteuer B laut statistischem Bundesamt landesweit bei 408 Prozent.

Wie St. Wendels Bürgermeister Peter Klär (CDU) zunächst erklärte, war die Beschlussvorlage vorab im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Verkehr abgestimmt worden. Dessen Mitglieder gaben eine Beschlussempfehlung „bei fünf Stimmen Enthaltung“ vor, wie Klär erläuterte. Enthalten hatten sich demnach Ausschussmitglieder der Fraktionsgemeinschaft Soziale Politik und Ökologie sowie der SPD.

Die Beschlussvorlage sah nun vor, die Grundsteuer A von 230 auf 275 von Hundert des Steuerbemessungsbetrages anzuheben, die Grundsteuer B von 300 auf 350 und die Gewerbesteuer von 425 auf 450. Klär machte hierzu Beispielrechnungen auf. Zahlte der Besitzer eines etwa drei Hektar großen Stück Grünlands bisher 39,64 Euro Grundsteuer A im Jahr, werden für 2018 und 2019 jeweils 47,70 fällig, also 7,76 Euro mehr. Bislang zahlte der Besitzer eines durchschnittlichen Einfamilienhauses jährlich 120,45 Euro Grundsteuer B, nun werden 140,53 Euro fällig. Beide Erhöhungen werden pro Jahr zusammen rund 440 000 Euro in die Haushaltskasse spülen. Weitere 1 111 393,71 Euro mehr bringt nach Berechnung der Stadtverwaltung die Anhebung der Gewerbesteuer um 25 Prozentpunkte auf nun 450.

So weit die Zahlen. Der Abstimmung selbst ging eine Aussprache voraus, bei der zunächst SPD-Fraktionsvorsitzender Torsten Lang das Wort ergriff: Die angepeilte Erhöhung sei eine Folge des Haushaltssanierungsplanes, „und von daher habe ich großes Verständnis dafür, dass man, um die Haushaltssituation zu verbessern, auf der Einnahmeseite was machen muss“. Zudem sei der SPD bewusst, dass die Summen, um die es im Einzelfall für den individuell Betroffenen gehe, „durchaus überschaubar sind, sodass da jetzt nicht unmittelbar Armut in St. Wendel ausbricht“. Was er aber „für zweifelhaft halte, ist die Tatsache, dass hier eine Entscheidung für  zwei Jahre getroffen werden soll. Und dann zwischen den Zeilen schon angekündigt wird, dass man sich 2019 für die Folgejahre weitere Erhöhungen vorstellen kann“. Dann werde es ihm doch „zu bunt und zu massiv. Wir haben jetzt hier eine Erhöhung um 50 Prozentpunkte alleine bei der Grundsteuer B in einem Schritt. Wir haben addiert in den vergangenen zwei Jahren 40 Punkte bei der Gewerbesteuer gehabt, und es wird eine erneute Anpassung für 2019 ins Auge gefasst. Da können wir so nicht mitgehen“. Vorstellbar sei für Lang gewesen, eine Maßnahme zu beschließen, nach der in den kommenden vier oder fünf Jahren jährlich Gewerbe- und Grundsteuer um zehn Prozent erhöht worden wären. Aber irgendwann sei dann auch Schluss. „Es kann nicht sein, dass wir jetzt um 50 Prozentpunkte erhöhen und dann in zwei Jahren noch mal um 30, 40 oder 50 Prozent.“ Zumal, und das kritisiere die SPD schon seit längerem, die Konsolidierungen des Haushaltes in St. Wendel nur auf der Einnahmeseite stattfänden.

Peter Schunath von der CDU sagte: „Steuererhöhungen sind nie ein schönes Thema für eine Mehrheitsfraktion. Es ist auch nicht so, dass wir uns damit leicht tun. Es ist aber eine Frage der Abwägung. Es war klar, dass diese Erhöhungen kommen und dass sie insgesamt so ausfallen. Und wir werden sie auch so mittragen.“ Zwar habe er Verständnis für die Opposition, dass sie da nicht mitgehe, „so etwas ist meist Sache der Mehrheitsfraktion“. Aber die Grundsteuer B sei seit 2013 nicht mehr erhöht worden, „insofern halte ich eine jährliche Mehrbelastung für ein Einfamilienhaus von rund 20 Euro im Jahr für erträglich“. Schunath fragte, was denn die Alternative gewesen wäre, und antwortete sich selbst: „Stelleneinsparungen oder Wiederbesetzungssperren in der Verwaltung.“ Alternativen seien auch höhere Gebühren für die Nutzung von Gemeinschaftshäusern oder anderen öffentlichen Einrichtungen. „Wir haben uns in der CDU-Fraktion auch darüber Gedanken gemacht.“ Jedoch seien die Fraktionsmitglieder zu dem Entschluss gekommen, dass die Erhöhungen der Hebesätze alle treffe und nicht irgendwelche speziellen Gruppen. „Daher werden wir der Vorlage in Gänze zustimmen“, sagte Schunath.

Auch innerhalb der Fraktionsgemeinschaft Soziale Politik und Ökologie sei eifrig über das Thema diskutiert worden, erklärte der Fraktionsvorsitzende Werner Schmidt. „Und wir schließen uns dem an, was der Fraktionsvorsitzende der SPD ausgeführt hat.“ Schmidt war es jedoch ein Anliegen, noch einen zusätzlichen Aspekt in die Debatte einzubringen, der für die Entscheidung mit ausschlaggebend sei: „Klar, die Belastungen für den Eigenheimbesitzer sind nicht so hoch. Aber wie sieht es aus mit dem Mieter?“ In der Regel sei es nämlich so, dass Vermieter solche Steuererhöhungen gerne nutzten, „um die Miete zusätzlich zu erhöhen“. Und zwar nicht um ein paar Cent oder wenige Euro, „sondern gleich um zehn Euro. Und wir sind der Auffassung und beobachten das auch bereits seit Jahren: Die Mietpreise in St. Wendel steigen permanent“. Es sei kaum noch bezahlbarer Wohnraum zu bekommen in St. Wendel. Deshalb schätze man zwar das Engagement der Stadtverwaltung hoch ein, die bemüht sei, weiteren Wohnraum zu schaffen. „Aber diese Folgewirkungen, die wir befürchten, sind für uns ausschlaggebend, dass wir der Erhöhung des Realsteuerhebesatzes nicht zustimmen.“

Und so kam es dann, dass die Erhöhung einzig mit den Stimmen der CDU-Mehrheitsfraktion verabschiedet wurde.

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