Urteil gegen Honigpanscher: Wie lautet es denn nun?

St Wendel · Ein Hobbyimker aus dem St. Wendeler Land ist vor dem Amtsgericht verurteilt worden. Laut zuständigem Richter ist erwiesen, dass der Mann Honig aus Südeuropa als regionales Produkt von hier verkauft hatte.

Der 72-Jährige gestand die Vorwürfe (wir berichteten). Allerdings stellt sich die Frage, wie die Strafe formaljuristisch lautet. Nach Angaben des Richters, der über den Fall zu befinden hatte, lautete das Urteil "Verwarnung mit Strafvorbehalt". Das heißt konkret: Der Mann muss eine Geldstrafe von 3200 Euro nur dann entrichten, wenn er sich während der kommenden zwei Jahre abermals etwas zu Schulden kommen lässt. "Umgangssprachlich sprechen auch Juristen von Bewährungsstrafe mit Strafvorbehalt", ließ der Amtsrichter auf SZ-Nachfrage wissen. Allerdings sei dies kein korrekter Ausdruck, wie ihn das Gesetz vorsieht. Der Begriff Bewährungsstrafe sei Freiheitsstrafen vorbehalten. Die SZ hatte in ihrem Bericht über den Prozess die umgangssprachliche Formulierung gewählt, das Strafmaß korrekt widergegeben. Unabhängig davon muss der Verurteilte als Auflage 1000 Euro an den Kinderhospizdienst Saar in Neunkirchen zahlen.

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