Strafbefehl wegen gewerbsmäßiger Untreue gegen Anwalt

St Wendel · Ein Strafrichter am Amtsgericht St. Wendel hat gegen einen niedergelassenen Anwalt aus dem Kreis St. Wendel einen Strafbefehl über eine Freiheitsstrafe von einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wird, erlassen.

Der wegen gewerbsmäßiger Untreue in 29 Fällen angeklagte Anwalt war zur Hauptverhandlung in eigener Sache nicht erschienen. Oberstaatsanwalt Raimund Weyand beantragte daraufhin einen Strafbefehl wegen Untreue. Insgesamt geht es um einen Betrag von rund 30 000 Euro. Der Richter folgte dem Antrag. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Guido Britz bezeichnete das Strafmaß mit Blick auf ähnliche Fälle als nicht unangemessen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Anwalt unter anderem vor, von einem Treuhandkonto, das er 2012 in einer Nachlass-Angelegenheit für eine Mandantin eingerichtet hatte, ohne Absprache Überweisungen oder Bar-Abhebungen verfügt zu haben. Wie es heißt, soll er von dem Geld, das seiner Mandantin gehörte, neben zahlreichen Bar-Abhebungen Steuerschulden an das Finanzamt St. Wendel , Zahlungen an Kanzleimitarbeiterinnen, an eine Autowerkstatt und auf sein eigenes Konto bei einer Volksbank veranlasst haben.

Im Fall einer anderen Mandantin soll er Geld, das eine Versicherung zur Regulierung eines Schaden zahlte, nicht unmittelbar weitergeleitet haben. Für eigene Zwecke wurde angeblich auch der Betrag ausgegeben, den die Rechtsschutzversicherung einer dritten Mandantin als Vorschuss für Gerichtskosten in einem Zivilprozess angewiesen hatte. Dem Anwalt droht jetzt der Entzug seiner Zulassung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort