Stadt St. Wendel richtet Briefwahl-Lokal ein
St Wendel · Ab heute können im neuen Rathaus am Rathausplatz 1 Wahlscheine zur Landtagswahl beantragt werden.
Das Wahlamt der Kreisstadt St. Wendel ist ab heute Donnerstag, 2. März, für die Beantragung von Wahlscheinen oder Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis mittwochs 7.30 bis 16 Uhr, donnerstags 7.30 bis 18 Uhr, freitags 7.30 bis 12 Uhr und am 24. März bis 18 Uhr. An den Samstagen 4., 11. und 18. März, ist das Wahlamt jeweils von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis einschließlich 24. März, 18 Uhr, beantragt werden. Das Wahlamt ist im Konferenzraum des neuen Rathauses, Ebene 2, Rathausplatz 1.
Die Kreisstadt St. Wendel weist darauf hin, dass aufgrund rechtlicher Vorgaben die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an andere als die Wahlberechtigten persönlich - auch an nahe Angehörige - nur erfolgen kann, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie vor dem Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.