Stadtentwicklung St. Wendel stellt für Hausbesitzer zusätzlichen Sanierungs-Topf auf

St. Wendel · Stadt flankiert Baumaßnahmen in steuerlich begünstigten Sanierungsgebieten mit Zuschüssen.

 Blick vom Gudesberg auf die Innenstadt. Damit St. Wendel für Gäste und Einheimische attraktiv bleibt, hat die Stadt Gebiete festgelegt, in denen Privatleute ihre Häuser steuerbegünstigt sanieren können. Zudem gibt es Fördergeld.

Blick vom Gudesberg auf die Innenstadt. Damit St. Wendel für Gäste und Einheimische attraktiv bleibt, hat die Stadt Gebiete festgelegt, in denen Privatleute ihre Häuser steuerbegünstigt sanieren können. Zudem gibt es Fördergeld.

Foto: Bonenberger & Klos/Bonenberger

Wirtschaftsmotor. Tourismusmagnet. Musik- und Sportstadt, deren Anziehungskraft über die Landegrenzen hinaus strahlt: St. Wendel spielt im Konzert prosperierender Klein- und Mittelstädte seit langem groß auf. Das ist so, weil sich die Macher in der Stadtverwaltung – gemeinsam mit einem Großteil der ansässigen Geschäftsleute, Gastronomen, Hoteliers und letztlich der Bürger selbst – mit bislang Erreichtem nicht zufrieden geben. Das zeigt nicht nur ein Blick auf den proppevollen Veranstaltungskalender. Zahlreiche Statistiken – zum Arbeitsmarkt, zu Übernachtungen, zu Kundenströmen oder auch der Lebensqualität – belegen das ebenso. Zum positiven Image trägt auch das optische Erscheinungsbild der Wallfahrtsstadt bei. Das gilt besonders für die Altstadt mit der Basilika und dem Grab des Heiligen Wendelin, aber auch für die historischen Kernbereiche der 16 Stadtteile.

Neben einer attraktiven Gestaltung des öffentlichen Raums beeinflussen insbesondere private Immobilien das äußere Erscheinungsbild einer Stadt oder eines Ortes. Genau hier wurde, als im St. Wendeler Rathaus das neue Stadtentwicklungskonzept erstellt wurde, Handlungsbedarf identifiziert. Dabei geht es um nachhaltige Entwicklung der Stadtteile sowie der Altstadt, deren „ortstypischen Erscheinungsbilder“ gesichert beziehungsweise aufgewertet werden sollen – um für Touristen attraktiv zu sein und zu bleiben, aber auch für die Einwohner selbst. Darum hat der Stadtrat während seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, Sanierungsgebiete für Bliesen, Niederkirchen, Oberlinxweiler, Niederlinxweiler, Urweiler, Hoof, Osterbrücken und Alsfassen auszuweisen. Bereits in ihrer April-Sitzung hatten die Ratsmitglieder die Ausweisung solcher Gebiete für Bubach, Marth, Saal, Niederkirchen, Dörrenbach, Remmesweiler, Werschweiler und Winterbach auf den Weg gebracht.

„Die Ausweisung von Sanierungsgebieten (. . .) ist der Grundstein für eine geordnete und abgestimmte städtebauliche Entwicklung“, heißt es dazu aus dem St. Wendeler Rathaus. Dessen Hausherr Peter Klär (CDU) freut sich, dass mit der Festlegung dieser Gebiete für betroffene Hauseigentümer die Möglichkeit geschaffen wurde, „bei privaten Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten bei der Einkommenssteuer geltend zu machen“. Um die Gebiete festzulegen, seien im Vorfeld alle Ortsräte und die Bürger der jeweiligen Stadtteile mit ins Boot genommen worden, die in Workshops ihre Ideen und Vorstellungen hätten einbringen können, erläutert Klär den einen Handlungsstrang. Der zweite: „Ich wollte, dass die Stadt St. Wendel selbst auch etwas macht und einen zusätzlichen finanziellen Anreiz schafft, um die Stadtentwicklung voran zu bringen.“ Deshalb hat die Kreisstadt einen zusätzlichen Fördertopf zur Sanierung privater Objekte aufgelegt, der im laufenden Haushaltsjahr mit 120 000 Euro gefüllt ist. Zwei Drittel dieser Summe überweist das Innenministerium nach St. Wendel, ein Drittel finanziert die Stadt selbst.

„Wir wollen, dass sich die Ortsteile inhaltlich und gestalterisch weiterentwickeln“, erklärt Klär. Auf fünf Jahre ist das Förderprogramm angelegt, wobei die Stadtratsmitglieder die jeweilige jahresbezogene Verlängerung durch die Einstellung entsprechender Haushaltsmittel absegnen müssen. Und es kann nicht nach Gutdünken einfach drauflos gebaut werden. Vielmehr gibt es eine sogenannte Gestaltungsfibel, an deren Vorgaben potenzielle Fördergeld-Antragsteller sich zu halten haben. So ist für die St. Wendeler Ortsteile eine alte Bausubstanz charakteristisch, die überwiegend durch typisch-ländliche Bauernhäuser und die dazugehörigen Funktionsgebäude geprägt ist. Diese Dorf- und Gebäudestrukturen sollen erhalten beziehungsweise wieder hergestellt werden – indem beispielsweise Fassaden von hässlicher Verkleidung befreit werden oder Dächer wieder ihre ursprüngliche Form erhalten. Förderfähig ist auch die Modernisierung und Sanierung von Fenstern, Türen und Toren – sofern diese hernach dem ortstypischen Erscheinungsbild entsprechen.

Während sich in den St. Wendeler Stadtteilen die infrastrukturellen und städtebaulichen Gegebenheiten und Problemlagen ähneln, weist der Kernbereich der Altstadt Besonderheiten auf: Hier steht  überwiegend historische Bausubstanz mit einer Vielzahl denkmalgeschützter Objekte. Diese gelte es zu erhalten. Aber die Altstadt solle auch an künftige Nutzungsanforderungen angepasst werden. Ziel soll es nach Angaben aus dem Rathaus sein, „die Attraktivität der St. Wendeler Altstadt als Wohnstandort und Mittelpunkt für Einzelhandel, Gastronomie und Kultur gleichermaßen zu erhalten“. Bei allen infrage kommenden Maßnahmen gelte daher der Grundsatz, dass sie dem ortstypischen Erscheinungsbild entsprechen und sich in die Gestaltung der Umgebungsbebauung einfügen.

 St. Wendels Bürgermeister Peter Klär.

St. Wendels Bürgermeister Peter Klär.

Foto: Thorsten Grim

Der Höchstbetrag ist je Förderobjekt auf 5000 Euro begrenzt – für denkmalgeschützte Gebäude können bis zu 10 000 Fördergeld fließen. Maximal werden 25 Prozent der durch den Antragsteller aufgewendeten und nachgewiesenen Kosten übernommen (siehe Beispiel unten).

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