Aktionstag Keine Kür mehr, sondern Pflicht

Kreis Neunkirchen · Rauchmelder können im Ernstfall Leben und Eigentum retten. Aber was passiert, wenn sie fehlen? Die SZ hat bei Experten nachgefragt.

 Die Montage von Rauchmeldern ist seit Beginn des Jahres Pflicht. Der heutige Aktionstag soll auf die Bedeutung der lebensrettenden Geräte hinweisen.

Die Montage von Rauchmeldern ist seit Beginn des Jahres Pflicht. Der heutige Aktionstag soll auf die Bedeutung der lebensrettenden Geräte hinweisen.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Ein Mensch erliegt nach einem Brand seinen Verletzungen. Ein tragischer Fall, der sich in Saarbrücken-Gersweiler ereignet hat. Im Zuhause des 99-jährigen Mannes und seiner Lebensgefährtin war am 28. Dezember ein Feuer ausgebrochen. Was in der Wohnung fehlte: Rauchmelder. Daher interessiert sich die Staatsanwaltschaft für dieses Unglück. Denn seit 1. Januar sind Rauchmelder Pflicht.

Einmal im Jahr, immer an einem Freitag dem 13., soll der bundesweite Rauchmeldertag auf die lebensrettenden Geräte aufmerksam machen. Die Pflicht, diese in Wohnungen anzubringen, ist in der Landesbauverordnung des Saarlandes festgehalten. Durchgesetzt wurde sie Schritt für Schritt. Zunächst galt ab 1. Juni 2004 Rauchmelderpflicht für Neubauten. Bis Ende 2016 sollten die Geräte dann auch in allen anderen Gebäuden installiert werden. Zwei Jahre lang gab es eine Übergangsphase, in der Verstöße kaum geahndet wurden. Jetzt aber ist die Pflicht tatsächlich Pflicht.

„Dass Rauchmelder eine sinnvolle Investition sind, wird bei vielen Feuerwehreinsätzen deutlich“, sagt der St. Wendeler Feuerwehr-Sprecher Dirk Schäfer. Sie könnten Leben retten und größeren Sachschaden abwenden. Zuletzt sei eine Mutter mit ihren drei Kindern in Werschweiler vom Rauchmelder frühzeitig auf einen Brand im Keller aufmerksam gemacht worden. Der letzte Todesfall bei einem Brand liegt Im Landkreis St. Wendel zwei Jahre zurück. Im März 2016 konnten Rettungskräfte eine Bewohnerin in ihrem völlig verrauchten Zuhause nur noch tot bergen.

Obwohl es keine Kontrollen in Sachen Rauchmelder gibt, glaubt Dirk Schäfer, Landes-Feuerwehrsprecher, dass die Menschen in der Region diesem Thema gegenüber sensibel sind und die lebensrettenden Geräte in ihren Wohnungen angebracht haben. Wobei es bei der Montage das ein oder andere zu beachten gibt. Den Richtlinien zufolge gilt generell: alle Schlaf- und Kinderzimmer, sowie Flure, die als Fluchtwege dienen, müssen mindestens mit je einem Rauchmelder ausgestattet sein. Dabei sollte auch die individuelle Geometrie des Raumes beachtet werden. Bei Dachschrägen beispielsweise erscheine die Spitze des Raumes als geeignet, da der Rauch nach oben steigt. Dies ist ein Trugschluss, wie Schäfer erklärt. „In der Spitze bildet sich ein Wärmepolster, das wie eine Sperre wirkt und so verhindert, dass der Rauch nach oben steigt.“ In diesem Fall wird empfohlen, die Melder an der Schräge anzubringen – mit einem Abstand von etwa einem halben bis ganzen Meter zur Spitze. Generell sollten die Geräte mit einem Abstand von mindestens 50 Zentimetern zu Wänden oder Gegenständen installiert werden. Gibt es Deckenbalken in einem Zimmer, rät Schäfer dazu, nach Möglichkeit mehrere Melder anzubringen. Ein Sonderfall ist die Küche, in der Statistiken zufolge häufig Brände ausbrechen. Weil es beim Kochen zu Rauch und Dämpfen kommt, könnten gewöhnliche Melder hier fälschlicherweise auslösen. Daher empfehlen Experten spezielle küchentaugliche Rauch- oder Hitzemelder. Wer sich unsicher ist, ob er alles richtig gemacht hat, könne sich laut Schäfer an Fachfirmen oder die örtliche Feuerwehr wenden.

Was, wenn die Rauchmelder fehlen, wie in Gersweiler, und es passiert ein Unglück? Dann, so erklärt Dirk Schäfer, haftet der Eigentümer der Immobilie, denn der ist für die Montage verantwortlich. Wird eine Person bei einem Brand verletzt oder stirbt gar, drohen Anklagen wegen fahrlässiger Körperverletzung oder sogar wegen fahrlässiger Tötung. „Die möglichen Sanktionen ergeben sich aus dem Gesetz“, informiert Christoph Rebmann, Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Bei fahrlässiger Körperverletzung sind bei Verurteilung Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, bei fahrlässiger Tötung Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren möglich. Der Justiz-Sprecher betont, dass zweifellos der Zusammenhang zwischen fehlendem Brandmelder und Todesfall hergestellt werden müsse. „Was nur in den allerseltensten Fällen gelingen dürfte.“ Es gebe so viele Unwägbarkeiten nach dem Ausbruch eines Feuers. Als Beispiele nennt Rebmann die Ausdehnung des Brandes oder mögliche Reaktionen der Opfer. Kommen Angehörige bei einem Brandunglück zu Tode, könnte das Verfahren auch eingestellt werden.

Im Fall von Gersweiler sind die Söhne der Lebensgefährtin des verstorbenen Mannes Miteigentümer des Gebäudes. Sie sollen sich zu den Ereignissen äußern. Erst danach, so informiert Rebmann, werde über den weiteren Ermittlungsgang entschieden. Aktuell könne die Staatsanwaltschaft noch nicht beurteilen, ob der Zusammenhang zwischen fehlendem Rauchmelder und Todesfall nachzuweisen ist.

 Dirk  Schäfer, Feuerwehr-Sprecher des Saarlandes.

Dirk  Schäfer, Feuerwehr-Sprecher des Saarlandes.

Foto: HGN/Hgn

Von dramatischen Szenen wie dem Feuer in Gersweiler abgesehen, kann das Fehlen von Rauchmeldern für Ärger sorgen. Sind die Geräte nicht, wie gesetzlich vorgeschrieben, in einer Mietwohnung montiert, drohen dem Eigentümer Bußgelder. Auch die Versicherungen haben einen Blick darauf, ob Rauchmelder installiert sind. Wenn nicht, können sie ihre Leistungen im Schadensfall unter Umständen kürzen. Gute Gründe also, um auf Nummer sicher zu gehen. Anlässlich des heutigen Rauchmeldertages appelliert Dirk Schäfer: „Wer noch keinen Rauchmelder installiert hat, sollte dies dringend nachholen.“

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