JU-Wagen durfte beim Fastnachtsumzug mitfahren

St Wendel · Keine illegale Wahlwerbung, kein Verstoß der Stadt gegen das Neutralitätsgebot: So lautet kurz zusammengefasst die Entscheidung der Kommunalaufsicht. Demnach lief in St. Wendel während des Fastnachtsumzug alles im gesetzlichen Rahmen. Chef der Behörde ist Ex-Bürgermeister Klaus Bouillon.

Hat die Stadt St. Wendel gegen Gestze verstoßen, als sie der Jungen Union (JU) für den Fastnachtsumzug mit einem Wagen des Bauhofes aushalf? Hätte sie der CDU-Nachwuchsorganisation am 15. Februar gar nicht erst ein Fahrzeug bereitstellen dürfen, zumal die JU dieses zu Werbezwecken für die bevorstehende Bürgermeisterwahl nutzte?

Dieser Ansicht war die SPD und machte dies zu einer Sache der Kommunalaufsicht. Die hakte bei der Stadtverwaltung nach und forderte eine Stellungnahme dazu ein. Nun liegt nach der Prüfung das Ergebnis vor - das den Sozialdemokraten wohl wenig schmecken dürfte: Bis auf eine Kleinigkeit haben die Behörden-Mitarbeiter in St. Ingbert nichts zu beanstanden.

Wie es in dem der SZ vorliegenden Antwortschreiben heißt, sei formal-rechtlich alles in Ordnung. Die Stadt St. Wendel biete diese Leistung allen Vereinen an, um sie an dem Karnevalsumzug entsprechend ausgestattet teilnehmen zu lassen. Dieses Recht habe somit auch die Partei-Nachwuchstruppe für sich eingefordert.

Dass die Junge Union die Karosse quasi zur Werbelitfasssäule für ihren CDU-Bürgermeisterkandidaten Peter Klär umfunktioniert habe, sei der Stadtverwaltung nicht anzulasten. Zumal die Genehmigung, der JU mit einem städtischen Laster auszuhelfen, noch in die Zeit des früheren Bürgermeisters Klaus Bouillon (CDU ) gefallen und nicht von Klär als dem damaligen InterimsRathauschef zu verantworten sei. Als heutiger saarländischer Innenminister ist Bouillon auch oberster Dienstherr der Kommunalaufsicht, die nun die St. Wendeler Vorgänge unter die Lupe genommen hat.

Das einzige, was diese beanstandete: Die städtischen Logos auf sämtlichen verliehenen Wagen hätten während des Umzugs durch die Innenstadt an Fastnachtssonntag komplett verdeckt sein müssen, um Neutralität zu wahren. Dies war nicht der Fall, führt im Nachklapp aber auch nicht zu Konsequenzen, wie dem Schreiben an die SPD als Antragsteller des Überprüfungsverfahrens zu entnehmen ist.

Die SPD hatte eine Beschwerde eingereicht, weil sie in dem JU-Auftritt eine "illegale Wahlwerbung der CDU " sah. Zugleich wollte sie einen vermeintlichen Verstoß des damaligen Ersten Beigeordneten und heutigen Bürgermeisters Peter Klär gegen das Neutralitätsgebot der Stadt ahnden lassen - womit sie nun scheiterte.

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