Ab wann sich der Einbau einer Photovoltaikanlage lohnt

St Wendel · Wem bei dem Sonnenschein der vergangenen Wochen die Idee kam, die Sonne zur Energiegewinnung zu nutzen, sollte sich vorher gut informieren. Eine anbieterunabhängige Energieberatung bietet die Verbraucherzentrale an.

Wenn im Sommer die Sonne vom Himmel strahlt, liegt der Gedanke nahe, diese frei verfügbare Energie auch Zuhause zu nutzen. Möglich ist das für Privathaushalte entweder mit einer Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Strom aus Sonnenlicht oder mit einer solarthermischen Anlage für Warmwasser und Heizung. Doch welches System macht mehr Sinn? Helmut Pertz von der Energieberatung der Verbraucherzentrale erläutert die Eckpunkte.

Zum Unterschied zwischen Photovoltaik- und Solarthermieanlagen: Photovoltaikanlagen verwandeln Sonnenlicht in Strom. Der wird dann entweder direkt Zuhause verbraucht oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Dafür erhält der Besitzer die so genannte Einspeisevergütung. Die erzeugte Energie wird also voll genutzt. Solarthermieanlagen gewinnen aus dem Sonnenlicht Wärme und unterstützen damit die Bereitstellung von Warmwasser und die Raumheizung. Überschüssige Wärme kann in diesem System nicht genutzt werden.

Die gesetzlichen Grundlagen: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz schreibt vor, dass in Neubauten ein Teil der benötigten Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugt werden muss. Um diese Pflicht zu erfüllen, bietet sich oftmals die Kombination einer Solarthermieanlage mit einem Brennwertheizkessel an. Photovoltaikanlagen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Die Wirtschaftlichkeit: Photovoltaikanlagen rechnen sich oftmals etwas schneller, weil der überschüssige Strom ins Netz eingespeist werden kann und vergütet wird. Für eine Anlage mit einer Leistung bis zehn Kilowatt, die im Juni 2016 in Betrieb genommen wurde, beträgt die Einspeisevergütung 12,31 Cent je Kilowattstunde (kWh). Die Vergütung ab Juli wird Ende Juni von der Bundesnetzagentur bekannt gegeben. Andererseits wird die Installation einer solarthermischen Anlage besser gefördert, allein durch das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien mit bis zu 3500 Euro. Letztlich muss die Wirtschaftlichkeit also immer im Einzelfall berechnet werden.

Die Voraussetzungen: Voraussetzung für beide Systeme sind geeignete Dachflächen: ausreichend groß, möglichst wenig verschattet und nach Süden, eventuell auch Osten oder Westen, ausgerichtet. Eine Photovoltaikanlage kommt in Frage, wenn ein möglichst großer Teil des erzeugten Stroms selbst verbraucht wird, da die eingesparten Kosten je Kilowattstunde deutlich über der Einspeisevergütung liegen. Das ist vor allem bei einem jährlichen Strombedarf ab etwa 2500 kWh der Fall. Weiter erhöhen lässt sich der Anteil des selbst verbrauchten Stroms mit einem Batteriespeicher. Bei sehr großen Photovoltaikanlagen ab zehn Kilowatt Leistung muss für den selbst verbrauchten Strom die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gezahlt werden. Sie sind damit für Privathaushalte meistens weniger wirtschaftlich. Solarthermie ist für Haushalte ab etwa drei bis vier Personen geeignet, in kleineren Haushalten ist der Warmwasserverbrauch häufig zu gering. Die Anlage ist vor allem dann sinnvoll, wenn sie einen erheblichen Teil des Warmwasserbedarfs decken kann. Bei Anlagen zur Heizungsunterstützung muss die Größe der Anlage am Wärmebedarf orientiert sein. Pauschalangebote ohne Berücksichtigung des Wärmebedarfs sind nicht empfehlenswert.

Bei allen Fragen zum Einsatz erneuerbarer Energien in privaten Haushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Termine zur persönlichen Beratung können unter Telefon (08 00) 8 09 80 24 00 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden. red

In St. Wendel finden die Beratungen in der Welvertstraße 2 im Besprechungsraum statt. Terminvereinbarung beim Umweltamt, Tel. (0 68 51) 8 09 19 22. In Tholey finden die Beratungen im Rathaus statt. Terminvereinbarung, Tel. (0 68 53) 50 80.

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