Ab 1. Januar müssen die Lebensretter hängen

St. Wendel · Rund 400 Menschen sterben in Deutschland jedes Jahr an den Folgen eines Wohnungsbrandes. Einige hätten jedoch gerettet werden können, wenn Rauchmelder installiert gewesen wären. Ab Neujahrstag sind die kleinen Alarmanlagen in jedem saarländischem Haushalt Pflicht. Wer sie wo aufhängen muss, was die Nachrüstung kostet, erläutert der St. Wendeler Feuerwehrsprecher Dirk Schäfer im Gespräch mit SZ-Redakteur Thorsten Grim.

 Wenn ein Haus brennt, zählt jede Sekunde. Rauchmelder können Leben retten.Fotos: Marcel Kusch/dpa/OBS/Rauchmelder retten Leben

Wenn ein Haus brennt, zählt jede Sekunde. Rauchmelder können Leben retten.Fotos: Marcel Kusch/dpa/OBS/Rauchmelder retten Leben

Ab dem 1. Januar müssen in jedem saarländischen Haushalt Rauchmelder hängen. Oder gibt es eine Kulanzzeit über den Stichtag hinaus?

Dirk Schäfer: Nein, der Stichtag gilt. Ab dann müssen die Rauchmelder hängen. Dass die Rauchmelderpflicht kommt, ist ja schon länger bekannt, so dass jeder Zeit genug hatte, die Melder aufzuhängen.

Begrüßt die Feuerwehr die Rauchmelderpflicht?

Schäfer: Natürlich. Wir haben ja öfter Fälle, in denen Menschen frühzeitig durch Rauchmelder auf ein Feuer aufmerksam gemacht werden und sich dann rechtzeitig in Sicherheit bringen können. So etwa Anfang November in Winterbach, als ein Brandmelder die Hausbewohnerin morgens um fünf aus dem Schlaf schreckte - zum Glück. Wir hatten in diesem Jahr drei oder vier ähnliche Fälle, wo es Rauchmeldern zu verdanken war, dass kein Mensch zu Schaden kam, beziehungsweise dass sich der Sachschaden in Grenzen hielt.

Wer muss die Rauchmelder installieren? Bei selbst genutztem Wohnraum ist es der Hauseigentümer , wie sieht es in Mietwohnungen aus?

Schäfer: Auch bei Mietwohnungen ist der Hauseigentümer verantwortlich für den Einbau und die Wartung. Die Kosten kann er aber über die Nebenkosten auf den Mieter umlegen.

Was kosten Rauchmelder eigentlich?

Schäfer: Die Spannbreite ist groß - preislich geht das von fünf Euro bis 60 oder 70 Euro. Wichtig ist, dass die Melder VDS- oder CE-Kennzeichen tragen, die für geprüfte Sicherheit stehen.

Was unterscheidet den günstigen vom teuren Melder?

Schäfer: Die funktionieren nach unterschiedlichen Alarmierungsmechanismen. In der günstigen Variante sind gemeinhin Fotosensoren drin. Einfach gesagt wird bei diesem System ein Lichtsignal ausgesendet. Wenn Rauch dieses Signal unterbricht, schlägt der Melder Alarm. Das kann aber auch durch Staub oder Wasserdampf passieren, weshalb diese Geräte eine etwas höhere Fehlalarm-Quote haben und auch nicht für Badezimmer oder Küche geeignet sind.

Die teurere Variante ist mit einem sogenannten Thermosensor ausgerüstet. Dieses Modell löst dann Alarm aus, wenn die Raumtemperatur einen bestimmten Punkt, meist um die 60 Grad, überschreitet und der Thermosensor in der Folge einen Schaltkreis schließt. Ein Fehlalarm ist bei diesen Modellen selten. Und dann gibt es noch die Möglichkeit von funkvernetzten Meldern. Die eignen sich für Häuser mit mehreren Etagen. Wenn es da im Keller brennt, bekommt man das über Funk auch im Obergeschoss mit. Geht der Melder im Keller an, gehen alle an.

Wie lange hält ein Rauchmelder?

Schäfer: Bei batteriebetriebenen müssen regelmäßig die Batterien ausgetauscht werden. Die Melder selbst - egal welche Variante - müssen nach zehn Jahren ausgetauscht werden. Länger geben die Hersteller normalerweise auch keine Garantie. Zu empfehlen sind Melder mit integrierten Zehn-Jahres-Batterien.

In welchen Räumen sollen oder müssen denn Rauchmelder hängen?

Schäfer: Gesetzlich vorgeschrieben sind Melder in Schlafzimmern und in Fluren oder Treppenhäusern, die im Notfall als Fluchtwege genutzt werden. Aber die Erfahrung zeigt, dass Rauchmelder oft auch in Waschküchen angebracht werden oder in Räumen mit Kühlschränken oder Gefriertruhen. Das sind Geräte, die oft als Brandursache gelten.

Wer kontrolliert, ob ich der Melderpflicht nachkomme?

Schäfer: Niemand. Problematisch wird es, wenn ein Brandfall eintritt und die Versicherung kommt und feststellt, dass kein Rauchmelder im Haus war. Dann kann es zu einer Minderung der Schadensregulierung kommen.

Was gibt es noch zu beachten?

Schäfer: Vor Kurzem hatten wir im Landkreis solche Fälle, aber auch aus Nachbarkreisen hört man das immer wieder, dass irgendwelche Leute rumlaufen, an Häusern klingeln und den Bewohnern erklären, sie würden von der Gemeinde oder der Feuerwehr geschickt, um zu kontrollieren, ob die Rauchmelder bereits installiert wurden. Das ist alles Unsinn. Die Gemeinden und Feuerwehren beauftragen niemanden mit dem Verkauf oder der Kontrolle. Das muss man noch mal ganz klar sagen.

rauchmeldertest.net/

 Feuerwehrsprecher Dirk Schäfer

Feuerwehrsprecher Dirk Schäfer

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