Frühe Hilfen 99 Prozent der Kinder sind untersucht

St. Wendel · Seit zehn Jahren gibt es eine Meldepflicht für die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern.

 In das Vorsorgeheft trägt der Arzt die Ergebnisse ein.

In das Vorsorgeheft trägt der Arzt die Ergebnisse ein.

Foto: Melanie Mai

Eltern kleiner Kinder flattert einmal im Jahr ein Brief ins Haus. Verschickt vom Zentrum für Kindervorsorge (ZfK). Verbunden mit der Aufforderung, das Kind bei der jeweiligen U-Untersuchung — zehn gibt es bis zum sechsten Lebensjahr — durchchecken zu lassen. Diese einheitlichen Früherkennungsuntersuchungen gibt es in Deutschland seit 25 Jahren. Seit 2007 gibt es im Saarland die Gesetzesgrundlage, dass das Meldewesen Pflicht ist. Seitdem  ist es eine Aufgabe der Frühen Hilfen im Landkreis St. Wendel, möglichst alle Eltern zur Teilnahme an der Vorsorge zu motivieren. Den Hintergrund dazu erklärt Kinderärztin Andrea Schönenberger-Mai: „Eine Studie zeigt, dass Kinder im ersten Lebensjahr sehr gut untersucht sind, bei älteren Kindern lag die Quote nur noch bei 85 Prozent.“ Seit es die Motivation von Seiten der Frühen Hilfen gibt, sei die Quote der untersuchten Kinder auf 99 Prozent angewachsen.

Schönenberger-Mai hält diese Untersuchungen für wichtig, weil dadurch Krankheiten frühzeitig erkannt werden können. Je nach Alter werden die Körperhaltung, die Organe, die Hör- oder Sehleistung überprüft. Schönenberger-Mai nennt noch einen Vorteil: „Weil man die Zeit vor der Schule noch nutzen kann, um Förderungen anzubieten“. Beispielsweise sprachliche oder körperliche.  Außerdem können Eltern Fragen stellen, die sie bei einem normalen Termin beim Kinderarzt nicht ansprechen würden, weil dann eben die akute Krankheit im Vordergrund steht.  In seltenen Fällen könne auf diese Weise auch festgestellt werden, ob das Kind vernachlässigt oder misshandelt wird.  Für den Kinderarzt auf der anderen Seite sei es ebenfalls gut, das Kind im gesunden Zustand Jahr für Jahr zu sehen.

Wer also einen Brief vom ZfK bekommt, soll innerhalb einer bestimmten Zeitspanne den Kinderarzt aufsuchen. Der Kinderarzt trägt nicht nur die Ergebnisse ins Vorsorgeheft ein, er gibt auch Rückmeldung, dass er das Kind gesehen hat.  Nehmen Eltern das Angebot der Vorsorge nicht wahr, erinnert sie das ZfK noch zweimal daran, einen Termin zu vereinbaren. Geschieht dies nicht, kommt der Landkreis ins Spiel. Konkret Susanne Richter, die sich um das Meldewesen der nicht gemachten U-Untersuchungen kümmert.  Jetzt schreibt sie die Eltern noch einmal an oder versucht, sie telefonisch zu erreichen. Manchmal steht dann der Termin bereits fest. Manchmal haben die Eltern ihn schlicht und einfach vergessen.

Erreicht Richter die Eltern nicht, weder schriftlich noch telefonisch, kündigt sie einen Hausbesuch an.  84 Hausbesuche standen 2016 auf dem Programm. Tendenz steigend. Richter liefert dafür auch den Grund: „Einwanderer kennen das System noch nicht und auch die Sprache.“

Eltern sind übrigens nicht verpflichtet, die Untersuchungen zu machen. Nur das Meldewesen ist Pflicht.  Aber Schönenberger-Mai sagt: „Warum soll ich das Angebot nicht annehmen, wenn es nur Vorteile bringt?“ In den meisten Fällen zeige die Vorsorgeuntersuchung sowieso, dass das Kind gesund ist. Und das ist doch auch eine wichtige Nachricht.

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