Was ist beim Gebrauchtwagen Mangel, was Verschleiß?

Oberthal · Wer einen Gebrauchtwagen kauft, erhält vom Händler in der Regel eine Gewährleistung für das Fahrzeug. So geschehen im Falle eines SZ-Leser-Reporters. Als dessen Wagen nicht mehr funktionierte, wollte der Händler jedoch nicht für die Kosten aufkommen.

Kürzlich hat Manfred Hahn aus Oberthal einen gebrauchten Wagen gekauft. Der Händler habe ihm ein Jahr Gewährleistung zugesagt, so der SZ-Leser-Reporter. Doch schon bald seien verschiedene Mängel, unter anderem an der Motorhaube und am Scheibenwischer aufgetaucht. Später sei der Wagen auch liegen geblieben. Hahn wollte den Verkäufer regresspflichtig machen. Doch der habe gesagt, dass alles auf Verschleiß zurückzuführen sei und Hahn deshalb die Reparaturen selbst zahlen müsse.

Mario Wandernoth, technischer Berater beim ADAC Saarland, erklärt, dass in solchen Fällen oft die Garantie mit der Gewährleistung verwechselt werde. So sei die Garantie ein mit einer Versicherung zu vergleichender Vertrag. Darin sichere der Verkäufer für einen festgelegten Zeitpunkt eine unbedingte Schadensersatzleistung zu.

Die gesetzliche Gewährleistung sei dagegen durch das Kaufrecht geregelt. Diese zeitlich befristete Nachbesserungs-Verpflichtung gelte ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufes bereits bestanden haben. Im ersten halben Jahr trage der Verkäufer die Beweislast, erklärt Wandernoth.

Die Abgrenzung, ob es sich bei einem Gebrauchtwagen um Mangel oder Verschleiß handelt, sei problematisch. Bei Streitigkeiten müssten Verbände oder Gerichte deshalb entscheiden, ob ein Mangel oder Verschleiß vorliegt.

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