Einigkeit über Splittung der Abwassergebühr

Oberthal · Oberthal zieht nach: Mit einer Verspätung von knapp 15 Jahren führt die letzte Kommune im Landkreis St. Wendel die gesplittete Abwassergebühr ein. Mehrheitlich stimmte der Gemeinderat hierfür. Ab Januar 2017 gilt die neue Ordnung.

Die Zeit Oberthals als "gallisches Dorf" im Landkreis St. Wendel ist vorbei. Knapp 15 Jahre nach allen anderen Kommunen wird nun auch in der kleinsten Gemeinde des Kreises die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Darauf haben sich die Mitglieder des Gemeinderates bei einer Gegenstimme verständigt.

Dass die Umstellung der Gebührenordnung gerade jetzt wieder auf den Tisch kommt, hat zwei Gründe. Zum einen die Angst vor möglichen Klagen von Seiten der Bürger gegen den nur noch hier gültigen Frischwassermaßstab zur Ermittlung der Gebühren. Und mögliche finanzielle Verluste, da das Landesamt für Straßenbau (LfS) derzeit nicht für die Oberflächenentwässerung zahlt. "Es ist das gerechtere System", sagte Bürgermeister Stephan Rausch (CDU ) über die gesplittete Abwassergebühr. "Ob es auch gerecht ist, lässt sich nicht sagen. Es ist rechtssicher."

Beim Frischwassermaßstab ist der Frisch- und Brauchwasserverbrauch zur Berechnung entscheidend. Aktuell liegen die Gebühren bei 4,60 Euro pro Kubikmeter. Bei der gesplitteten Abwassergebühr spielen auch Schmutzwasser und Niederschlagswasser eine Rolle. "Es gibt Vor- und Nachteile", sagt Günter Schnur von der Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel (WVW). Der Experte hat schon vor knapp 15 Jahren Kommunen bei der Gebührenumstellung begleitet. Nun war es an ihm, die Oberthaler Räte ausführlich zu informieren. "Verursachergerechte Verteilung der Kosten", "Empfehlung von Gerichten bundesweit" - das sind zwei Argumente, die laut Schnur für die gesplittete Gebühr sprechen. Auf der Kontra-Seite stehen dagegen ein hoher Verwaltungsaufwand und die Benachteiligung jener Bürger, deren örtliche Begebenheiten ungünstig sind. Denn bei der gesplitteten Gebühr spielt die sogenannte versiegelte Fläche eine große Rolle.

Das Landesamt für Straßenbau (LfS) hat nach der Gemeinde selbst die größte versiegelte Fläche. Eine Entwässerungsgebühr zahlt die Behörde bislang nicht, beteiligt sich lediglich an den Kosten für Arbeiten an der Kanalisation . Gilt in Oberthal die gesplittete Abwassergebühr, muss das LfS zahlen. Aktuell liegt der Verwaltung ein Angebot der Behörde vor. Dieses zieht eine einmalige Pauschalzahlung von 128 000 Euro vor. Dafür bliebe die Entwässerung kostenfrei.

"Wir sprechen uns gegen einen Pauschalbetrag aus", sagte SPD-Fraktionssprecher Uwe Schäfer. Was die Neuerung in Sachen Abwasser betrifft, so ist ihm bewusst, dass sie "nicht jeder begrüßen wird." Denn zu den Verlierern zählen auch Senioren, die alleine in ihren Häusern leben, Gewerbetreibende, Kirchen oder Landwirtschaftsbetriebe. "Die Gewinner werden sagen: Das ist gerecht. Die Verlierer werden sagen: Es ist ein Skandal", bringt es Hermann Scharf, Fraktions-Chef der CDU , auf den Punkt.

Zum Vergleich: In der Nachbarkommune Namborn (gesplittete Abwassergebühr seit 2001) liegt die Schmutzwassergebühr aktuell bei 2,80 Euro pro Kubikmeter, die Niederschlagswassergebühr bei 0,55 Euro pro Kubikmeter. In Nohfelden (Gebühr seit 2002) gilt eine Schmutzwassergebühr von 3,75 Euro pro Kubikmeter und eine Niederschlagswassergebühr von 0,63 Euro pro Kubikmeter.

In Kraft treten wird die gesplittete Abwassergebühr in Oberthal erst zum 1. Januar 2017. Fürs kommende Jahr wurde schon mal eine Satzungsänderung beschlossen. Diese betrifft die Auskunfts- und Mitwirkungspflicht. Denn die Bürger selbst müssen Angaben zu ihrem Haushalt machen, unter anderem die Quadratmeter-Zahl der versiegelten Fläche nennen. Es soll Informationsabende für die Bürger geben. Wenn Oberthal mit Beginn des Jahres 2017 auf die gesplittete Abwassergebühr umstellt, dann gibt es Gewinner und Verlierer. Günter Schnur von der Wasser- und Energieversorgung Kreis St. Wendel (WVW) verdeutlicht dies an konkreten Beispielen. Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Wasserverbrauch von 70 Kubikmeter im Jahr bei einer versiegelten Fläche von 200 Quadratmetern und einer Abwassermenge von 225 Kubikmetern zahlt derzeit 322 Euro , mit der neuen Gebührenordnung zirka 385 Euro . Ein Vier-Personen-Haushalt bei gleicher Fläche, doppeltem Wasserverbrauch und 295 Kubikmeter Abwasser zahlt bislang zirka 644 Euro , mit der neuen Regelung zirka 630 Euro . "Bei dem Standard-Haushalt wird sich nicht viel tun", ordnet Schnur die Zahlen ein. Auf der Gewinnerseite stehen unter anderem Seniorenheime. Mit einem hohen Wasserverbrauch (angenommen: 3020 Kubikmeter im Jahr) bei relativ überschaubarer Fläche (1010 Quadratmeter) und 3802 Kubikmeter Abwasser schlagen die Gebühren derzeit mit zirka 13 892 Euro zu Buche. Künftig mit ungefähr 11 277 Euro . Ein Einkaufsmarkt hingegen mit einer Fläche von 4800 Quadratmetern und einem Wasserverbrauch von lediglich 80 Kubikmetern zahlt bei einer Abwassermenge von 3795 Kubikmetern derzeit 368 Euro , künftig 3640 Euro . Ist somit ein Verlierer.

Auch die Gemeinde selbst könnte zum Verlierer werden und das nicht nur aufgrund großer gemeindeeigener Flächen, sondern weil sie sich Gebühren vom Landesamt für Straßenbau (LfS) durch die Lappen gehen lässt. Das Landesamt muss nämlich grundsätzlich für die Oberflächenentwässerung zahlen. "Doch da es kein Frischwasserbedarf hat, zahlt es null Euro ", erläutert Jochen Klemm, Kämmerer der Gemeinde Oberthal . Denn wie eingangs erwähnt, ist der Frischwasserbedarf derzeit bei der Gebührenberechnung entscheidend. Der LfS ist nach der Gemeinde selbst der größte Eigentümer von versiegelten Flächen (47 704 Quadratmeter). Bislang war es so, dass sich der LfS bei Arbeiten an der Kanalisation (bei Ortsdurchfahrten) an den Kosten beteiligt hat: 175 Euro pro laufenden Meter. Als Gegenleistung wurde die dauerhafte kostenlose Entwässerung garantiert. Diese Absprachen gelten bei 25 Prozent der Flächen. Legt eine Kommune die gesplittete Abwassergebühr zu Grunde, muss auch der LfS zahlen. Für einen Großteil der Landesamtsflächen in der Gemeinde Oberthal gibt es noch keine Vereinbarungen. Das Angebot des LfS: Es zahlt einmalig 128 000 Euro und darf künftig überall das Oberflächenwasser kostenlos entsorgen. Gilt die gesplittete Abwassergebühr, spült das jährlich 13 300 Euro vom LfS in Oberthals Kassen.

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