Ärger mit Telefonanbieter Kein Anschluss unter dieser Nummer

Nonnweiler · Den Vertrag nicht richtig gelesen oder wurde einfach etwas zugebucht? SZ-Leserin liegt im Clinch mit der Telekom.

 Telefon- und Netzwerkkabel stecken in einem Telekom-Router – bei SZ-Leser-Reporterin Heidi Rohrbach fließen allerdings keine Daten mehr durch die Kabel. Ihr Anschluss wurde vom Telekommunikationsunternehmen gekündigt.

Telefon- und Netzwerkkabel stecken in einem Telekom-Router – bei SZ-Leser-Reporterin Heidi Rohrbach fließen allerdings keine Daten mehr durch die Kabel. Ihr Anschluss wurde vom Telekommunikationsunternehmen gekündigt.

Foto: dpa/Federico Gambarini

„Es ist einen Schande“, sagt Heidi Rohrbach, und man hört den Ärger in ihrer Stimme. Aber auch ein Stück weit Hilflosigkeit und Verzweiflung schwingen mit. „Heutzutage ohne Telefon auskommen zu müssen und auch ohne Internet, das inzwischen ja einfach auch zum Leben gehört, das geht doch nicht“, sagt sie. „Ich verstehe das alles nicht mehr.“

„Alles“ meint ihren Streit mit der Telekom, der in der Konsequenz dazu geführt hat, dass die Frau aus Nonnweiler kommunikationstechnisch seit Wochen auf dem Trockenen sitzt. „Alles“ hat im November vergangenen Jahres seinen Anfang genommen. „Da fiel mir auf, dass die Telekom mir jeden Monat rund drei Euro zu viel für meinen Vertrag abbucht“, berichtet Rohrbach bei einem Besuch in der St. Wendeler SZ-Redaktion. Vereinbart hätte sie einen Telefon- und Internetanschluss für 29,36 Euro. Auf den monatlichen Rechnungen tauchen jedoch zusätzlich zwei Service-Pakete auf, einmal ein Installations-Service-Sorglos-Paket (1,72 Euro netto) und dem Endgerät-Service-Paket (1,21 Euro netto). Diese Service-Leistungen habe ich nicht bestellt und es ist daher nicht rechtens, dass sie mir in Rechnung gestellt werden, so habe sie gedacht – und darüber die Telekom informiert. Zuerst telefonisch, dann schriftlich. Zunächst schreibt sie einen einfachen Brief. Auf den habe die Telekom nicht reagiert. Dann ein Einschreiben – und die Telekom muckst sich noch immer nicht. Daraufhin habe die Nonnweilerin gedacht: Jetzt treffe ich sie dort, wo es weh tut. Und sie weist ihre Bank an, den ihrer Ansicht nach zu viel entrichteten Betrag für die nicht gewollten Service-Pakete zurückzubuchen.

Plötzlich meldet sich die Telekom – und mahnt an, das zurückgebuchte Geld schnellstens wieder auf ihr Konto zu überweisen. Rohrbach wird das zu viel. Sie nimmt sich einen Anwalt. „Der hat mir geraten, nichts mehr zu bezahlen, bis alles mit der Telekom geklärt ist.“ Bis zum Mai hatte Rohrbach den monatlichen Grundpreis überwiesen, dann stellt sie die Zahlungen ein. Nun folgt Mahnung auf Rechnung auf Mahnung. „199,56 Euro waren es dann Juli.“ Mit dem Telekommunikationsanbieter selbst kommuniziert sie nicht mehr. Zum einen, weil das nun ihr Anwalt übernimmt. Zum anderen, weil die Telekom ihrem Hausanschluss den Saft abdreht.

Rechtsanwalt Helmut Eifler aus Nonnweiler erreicht in der Folge, dass die Telekom, so steht es in einem Schreiben vom 27. Juli an den Anwalt, die Unterlagen der Kundin „gerne“ noch einmal geprüft und das Installations-Service-Sorglos-Paket zum 31. Juli gekündigt hat. Die berechneten Grundpreise für das Servicepaket seien für den gesamten Zeitraum von Vertragsbeginn am 27. April 2016 an bis zum 31. Juli 2017 erstattet worden – offenbar ist es wohl doch nicht von der Kundin gebucht worden.

Die Sofortgutschrift beträgt jedenfalls 30,97 Euro, Mahnkosten in Höhe von sechs Euro wurden ebenfalls „niedergeschlagen. Damit sind aktuell 165,59 Euro zu zahlen“, teilt die Telekom mit und weist darauf hin, dass der Vertrag zum 22. April kommenden Jahres kündbar sei. Genau das geschieht – vonseiten der Telekom. Fristlos. Das heißt für Rohrbach, dass ihre Telekommunikationskanäle still bleiben. Die Freischaltung sei nach der Kündigung „nicht mehr möglich“. Wenn Frau Rohrbach wieder ins Netz möchte, müsse sie den Rückstand vollständig begleichen. Erst dann könne „ein neues Vertragsverhältnis beauftragt werden“. Und das gilt nicht nur für die Telekom. „Ich wollte mit einem anderen Anbieter einen Vertrag abschließen, aber das ging nicht. Denn wie man mir dort gesagt hat, gehört die Leitung der Telekom, und die wird sie nicht freigeben.“ Zumindest so lange nicht wie es Außenstände gibt. Rohrbach bleibt vom Telekommunikationsnetz abgekoppelt.

Auf Nachfrage der SZ nimmt die Telekom Stellung: „Das von der Kundin nicht gewünschte Installations-Service-Sorglos-Paket wurde für den ganzen Zeitraum erstattet. Das Endgeräte Service Paket (den Speedport 723V) hat die Kundin damals mit dem Anschluss am 19.10.2011 gebucht. Dies wurde ihr mit dem Bereitstellungstermin schriftlich bestätigt.“ „Davon weiß ich nichts“, erklärt indes Heidi Rohrbach, „das hatte ich definitiv nicht bestellt.“ Dazu der Telekom-Sprecher: „Die (. . .) angesprochen Pakete sind Zusatzoptionen, die auch zusätzlich aktiv gebucht werden müssen. Sie sind nicht im Kleingedruckten versteckte zwingende Inhalte eines Vertrages. Sie sollen jenen Menschen beispielsweise helfen, die sich technisch nicht fit genug fühlen, um beispielsweise einen Router einzurichten oder andere Fragen zur IT haben.“ „Vielleicht habe ich das unterschrieben, als der Installateur hier im Haus war“, spekuliert Rochrbach. Erinnern könne sie sich daran jedenfalls nicht, „und beauftragt hatte ich das sicher auch nicht“.

Zu den Rückbuchungen der nach Meinung Rohrbachs zu viel bezahlten Gebühren erklärt der Telekom-Sprecher: „Die Kundin hätte ihre Beschwerde über ihrer Meinung nach falsche Buchungen schriftlich per Post oder per Mail einreichen müssen, statt das Geld zurück zu buchen.“ Dass sie das Unternehmen nachweislich per Einschreiben über ihren Fall und ihre Sicht der Dinge informiert hat, davon scheint der Unternehmenssprecher keine Kenntnis zu haben.

Heidi Rohrbach kann nur noch den Kopf schütteln. „Solche Rechtsstreitigkeiten kannte ich vorher nur aus dem Fernsehen. Ich hätte nie gedacht, dass ich selbst einmal zu denen gehören würde, die solche Probleme mit der Telekom haben.“

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