Gemeinderat Fragen zum Wegekonzept des Nationalparks

Nonnweiler · Nonnweiler Gemeinderat nimmt Wegeplan für Hunsrück-Hochwald-Park lediglich zur Kenntnis. Beitritt zum Enegieeffizienz-Netzwerk.

 Im Nationalpark Hunsrück-Hochwald gibt es sehr viele schöne Fleckchen. Kurz vorm keltischen Ringwall bietet sich den Wanderern eine einmalige Sicht auf den Nonnweiler Stausee.

Im Nationalpark Hunsrück-Hochwald gibt es sehr viele schöne Fleckchen. Kurz vorm keltischen Ringwall bietet sich den Wanderern eine einmalige Sicht auf den Nonnweiler Stausee.

Foto: Bonenberger & Klos/Bonenberger

Welche Wege durch den Nationalpark Hunsrück-Hochwald sollen erhalten bleiben, welche können und welche sollen wegfallen? Damit beschäftigten sich die Mitglieder des Nonnweiler Gemeinderates während ihrer jüngsten Versammlung im Sitzungssaal des Nonnweiler Rathauses.

Hintergrund ist, dass nach Paragraf sieben des Staatsvertrags zwischen dem Saarland und Rheinland-Pfalz über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks ein Wegeplan für den Park zu erstellen ist. Mit diesem Wegeplan sollen einerseits Besucherströme gelenkt, andererseits aber auch größere Waldareale beruhigt werden. Im Klartext heißt das, dass vorhandene, aber perspektivisch nicht mehr genutzte Wege, etwa für den Abtransport von geschlagenem Holz, zum Großteil wegfallen werden. Was aber nicht bedeutet, dass diese mit großen Arbeitsmaschinen zurückgebaut werden. Das geschehe nur bei wenigen. Die meisten sollen sich selbst überlassen werden und peu à peu zuwachsen, wie Rainer Kretan vom Nationalparkamt in Birkenfeld den Ratsmitgliedern erläuterte. Man wolle sich auf touristisch gut vermarktbare Wege und Pfade konzentrieren – beispielsweise auf Traumschleifen, auf Fernwanderwege und den Saar-Hunsrück-Steig.

Das von Kretan vorgestellte Konzept für den Nonnweiler Teil des Nationalparks konnte die Ratsmitglieder allerdings nicht gänzlich überzeugen. Dabei ging es auch um sogenannte Rettungspunkte – das sind markierte Sammelpunkte, die bei der Integrierten Leitstelle auf dem Winterberg hinterlegt sind und im Notfall von Hilfskräften mit ihren Fahrzeugen angesteuert werden können. Etwa um Verletzte zu bergen. Als sich abzeichnete, dass die Ratsmitglieder der Beschlussvorlage aus der Verwaltung nicht zustimmen würden, schlug Bürgermeister Franz Josef Barth (parteilos) vor, dass der Gemeinderat das vorgestellte Wegekonzept zunächst lediglich offiziell zur Kenntnis nimmt – was dann auch so geschah.

Abgestimmt wurde dann aber über die übrigen Punkte der Gemeinderatsversammlung. Etwa darüber, ob sich Nonnweiler am Energieeffizienz-Netzwerk des Landkreises St. Wendel beteiligt. Das vom Bund geförderte Netzwerk hat den Sinn, die Kommunen im Landkreis über einen Zeitraum von zunächst drei Jahren zu unterstützen, wenn diese Energie-Sparmaßnahmen planen und umsetzen wollen. Die Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beträgt im ersten Jahr 70 Prozent der Nettokosten und in den beiden Folgejahren dann noch jeweils 50 Prozent.

Die Gemeinderatsmitglieder beschlossen, dass Nonnweiler Teil dieses Netzwerks werden soll. Unter folgenden Bedingungen: Alle Landkreis-Gemeinden und der Landkreis selbst beteiligen sich an dem Projekt, dessen Gesamtkosten mit einem Betrag von 470 000 Euro beziffert werden. Die Fixkosten werden auf alle Projektpartner umgelegt. Und kommunenspezifische Kosten werden von der jeweiligen Gemeinde getragen.

Einstimmig goutierten die Ratsmitglieder den erstmals erstellten Grundschulentwicklungsplan. Dieser wurde von der Gemeindeverwaltung erstellt, um ihn der Landesregierung vorlegen zu können. Grundlage hierfür ist der Paragraf 37 des Schulordnungsgesetzes, der genau das den Kommunen vorschreibt. In dem Entwicklungsplan sind größtenteils schon bekannte oder vom Rat bereits gefällte Beschlüsse abgebildet. So steht in der Vorlage beispielsweise, dass gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 15. Dezember 2016 auch künftig die Standorte Nonnweiler und Primstal als Dependance erhalten bleiben sollen. Ab dem Schuljahr 2018/19 ist beabsichtigt, in Nonnweiler die Grundschüler der ersten und zweiten Klasse zu unterrichten, die Schüler der Klassen drei und vier sollen in Primstal zur Schule gehen.

Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung war der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum geplanten Freizeitweg zwischen Freisen und Nonnweiler. Ursprünglich war ausgemacht, dass die einzelnen beteiligten Gemeinden – neben Nonnweiler sind das Nohfelden und Freisen – Bauträger sind. In der Sitzung des Orga-Ausschusses am 9. November baten die Gemeinden den Landkreis, die alleinige Projektträgerschaft inklusive Bauträgerschaft zu übernehmen. Das hat laut Bürgermeister Barth den Vorteil, „dass das Wirtschaftsministerium mit nur einem Partner die Zuschüsse verrechnen müsste und die Anträge von einer Stelle an das Ministerium gerichtet würden.“ Wie der Beschlussvorlage zu entnehmen ist, bezuschusst der Landkreis das Gesamtvorhaben, das auf 5,5 Millionen Euro taxiert wird, mit 600 000 Euro. Zudem übernimmt der Landkreis die Vorfinanzierung. Die Gemeinden zahlen dem Landkreis über einen Zeitraum von fünf Jahren (bis 2022) in jährlichen Raten die vorfinanzierten Gelder zurück. Wobei Mehrkosten zu Lasten der jeweiligen Gemeinde gehen. Dem stimmte der Rat mit einer Stimmenthaltung aus der CDU-Fraktion mehrheitlich zu.

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