Gemeinderat Wird Nohfelden jetzt zur Steueroase?

Nohfelden · Gemeinderat kann sich zum zweiten Mal nicht auf eine Satzung einigen. Im März müssen die Räte erneut darüber diskutieren.

 In der jüngsten Sitzung zofften sich die Mitglieder des Rates weiter wegen der Erhöhung der Grundsteuer.

In der jüngsten Sitzung zofften sich die Mitglieder des Rates weiter wegen der Erhöhung der Grundsteuer.

Foto: picture alliance / dpa/Jens B¸ttner

Die Realsteuerhebesätze werden zum Dauerstreitthema im Nohfelder Gemeinderat. Nachdem sich in der Dezember-Sitzung SPD, Linke und UBNN der Abstimmung verweigert hatten (wir berichteten), stand das Thema in der vergangenen Woche erneut auf der Tagesordnung.

Zum Hintergrund: Der Gemeinderat hatte bereits zum vergangenen Jahr hin beschlossen,  die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke) in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils 15 Prozentpunkte anzuheben. „Ein Beschluss kann aber nicht im Voraus auf drei Jahre beschlossen werden“, erklärt Bürgermeister Andreas Veit (CDU). Daher müsse die Erhöhung formell noch besiegelt werden. Absichtserklärung hin oder her — man könne auch seine Meinung ändern, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Eckhard Heylmann:  „Die SPD-Fraktion wird der Erhöhung nicht zustimmen.“ Wenn Nohfelden die Steuern angleiche und andere Kommunen dann nachzögen, werde nie das gewünschte Mittelfeld erreicht. Außerdem fragt sich Heylmann, woher die Bürger das Geld nehmen sollen, wenn immer nur Gebühren erhöht würden. Zumal die Gemeindefinanzen auf besseren Füßen als erwartet stünden.

Bürgermeister Veit betonte, dass Nohfelden die zweitgünstigste Grundsteuer im Saarland verlange, nach Perl. Außerdem seien im vergangenen Jahr die Abwassergebühren gesenkt worden, „was die Grundsteuer-Erhöhung mehr als kompensiert“.  Auch Christoph Schröder von der CDU wies darauf hin, dass sich Nohfelden „ganz am unteren Ende“ befinde, was die Höhe der Grundsteuer betrifft. Und es sei nicht nachzuvollziehen, dass die SPD die bereits beschlossene Anpassung „aus tagesaktueller Verärgerung“ in Frage stelle: „Das ist keine verlässliche Politik.“

Genau darüber freut sich  Thomas Fries von der UBNN. „Wir waren schon immer der Meinung, dass die Grundsteuer B nicht erhöht werden sollte, zum Glück sieht die SPD das jetzt auch ein.“ Mit der UBNN sei eine Erhöhung nicht zu machen: „Wir wollen raus aus der Spirale.“

Das sieht Heike Kugler von den Linken genauso: „Es kann nicht sein, dass eine Gemeinde die andere in der Höhe der Steuern nach oben treibt.“ In die Durchschnittswerte werde schließlich auch  Saarbrücken eingerechnet. Dazu Kugler: „Es kann nicht sein, dass unsere Strukturen mit denen in Saarbrücken verglichen werden.“ Es gebe auf dem Land eine ganz andere Infrastruktur, die „unsere Leute stemmen müssen“. Daher fordert sie grundsätzlich  eine andere Struktur für die Grundsteuer B.

Erwartungsgemäß lehnte die Ratsmehrheit aus SPD, UBNN und Linke die Erhöhung der Grundsteuer B ab.  Also ließ Veit darüber abstimmen, die bisherige Satzung zu beschließen. Da UBNN und Linke schon immer dagegen waren und die CDU eigentlich für die erhöhte Variante war, lehnte die Mehrheit auch diese Fassung ab. Das sorgte für ratlose Gesichter. Und nun? „Jetzt haben wir keine gültige Satzung“, sagte Veit. „Dann können wir keine Steuerbescheide verschicken.“ Was Kugler zu der Bemerkung hinreißen ließ: „Dann werden wir zur Steueroase.“

„So eine Situation hatten wir noch nicht“, erklärte Veit. Und kündigte an, sich beim Ministerium über die weitere Vorgehensweise zu informieren. Das ist aus Krankheitsgründen erst am heutigen Montag möglich.  Aber Veit erklärte bereits gegenüber der SZ. „Auf Basis der Veranlagung des Vorjahres können wir weiter die Steuern einziehen.“  Richtig ernst werde es ohnehin erst zum Zahlungstermin 15. Mai. „Die Bürger werden es zunächst nicht merken“, so Veit.

In der Sitzung am 15. März komme das Thema dann erneut auf die Tagesordnung. Nun zum dritten Mal. Veit hofft dann auf eine Entscheidung: „Die Mitglieder werden hoffentlich einsehen, dass wir uns in der Öffentlichkeit unmöglich machen, wenn es uns nicht gelingt, eine rechtsgültige Steuersatzung zu verabschieden.“

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