Verbraucherzentrale gibt Tipps zum Schutz vor Kaffeefahrt-Verträgen

Dillingen · Belästigende Werbung ist wettbewerbswidrig und verstößt gegen das UWG, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Wie man sich gegen überquellenden Briefkasten, Gewinnmitteilungen, Telefon- und Telefaxwerbung, belästigende E-Mail-Werbung sowie Spam- und Phishing-Mails schützen kann, wird im Flyer „Ärgernis Werbung“ erläutert.



Dubiose Geschäftemacher erfinden ständig neue und dreistere Methoden, um arglose Verbraucher in Busse zu Veranstaltungen zu locken. Die Firmen stellen sich in persönlich gestalteten Briefen zum Beispiel als Insolvenzverwaltung, Ziehungszentrale oder Reservierungsservice vor und versprechen hohe Geldgewinne und wertvolle Geschenke. Jedoch handelt es sich hier um ganz gewöhnliche Kaffeefahrten mit Werbeverkaufsveranstaltung. Statt Auszahlung eines Geldbetrages erfolgt eine Verrechnung des angeblichen Gewinns mit dem Kauf eines Produktes oder mit der Buchung einer Reise.

Im Flyer "Kaffeefahrten: tarnen, täuschen, abkassieren" werden die Maschen erläutert und die Verbraucher erhalten Tipps, wie man sich vor ungewollten Verträgen schützen kann.

Die Flyer sind kostenlos während der regulären Öffnungszeiten der Verbraucherzentrale Dillingen, Merziger Straße 46 erhältlich. Auch persönliche Beratungen sind nach Terminabsprache unter Telefonnummer (0 68 31) 97 65 65 möglich.

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