St. Ingberter Ex-Oberbürgermeister Jung auf der Anklagebank

Saarbrücken/St Ingbert · Wegen Untreue zum Nachteil einer Stiftung und Vorteilsnahme zu Gunsten eines Spendenvereins steht der St. Ingberter Ex-OB Georg Jung heute vor dem Landgericht. Sein Nachfolger Hans Wagner hatte ihn angezeigt.

Vor zwei Jahren musste Georg Jung (51, CDU ) sein Chefbüro im St. Ingberter Rathaus räumen und Platz machen für Hans Wagner (Familienpartei), der sich in der Mittelstadt bei der Oberbürgermeisterwahl Ende 2011 gegen ihn durchgesetzt hatte. Heute nun zieht die Justiz einen Schlussstrich unter die Amtszeit des früheren Rathauschefs. Jung muss auf der harten und unbequemen Anklagebank vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Platz nehmen. Sein Nachfolger Wagner hatte die Staatsanwaltschaft gerufen, die Jung jetzt Vorteilsnahme zu Gunsten eines Spendenvereins und in einem zweiten Komplex Untreue in Höhe von 31 237,50 Euro zum Nachteil der St. Ingberter Bläsestiftung vorwirft.

Als Vorteilsnahme wird dem Ex-OB vom Staatsanwalt angekreidet, dass er als Spendensammler Geld, das wohl für die Mittelstadt gedacht war, in die Kasse eines Fördervereines für soziale und kulturelle Zwecke umleiten ließ. Angeblich waren über 400 000 Euro in der Kasse, als Jung nach seiner gescheiterten Wiederwahl versuchte, den Verein in eine Stiftung zu überführen. Die Spenden flossen offenbar im Rahmen von Klima- oder Landschaftspflege. Beispielsweise überwies ein ehemaliger Reifenproduzent nach einem Wink aus dem Rathaus 100 000 Euro . Im Gegenzug soll die Stadt auf ein Vorkaufsrecht für das Firmengelände verzichtet haben. Jeweils 125 000 Euro spendeten Pfalzwerke und Saarferngas öffentlichkeitswirksam. Deren Engagement bei den St. Ingberter Stadtwerken war nicht überall auf Gegenliebe gestoßen.

Vom Vorsitz der 2010 gegründeten Stiftung des vermögenden Ex-St. Ingberters Bläse wollte sich Jung offenbar auch nach dem Ende seiner OB-Zeit nicht trennen. In der Satzung steht, dass dieses Amt vom jeweils amtierenden OB besetzt wird. Nach langer Suche fand Jung in München eine Anwaltskanzlei, die für 31 237,50 Euro wenige Tage vor dem Amtswechsel ein Rechtsgutachten lieferte, wonach er nach einer Satzungsänderung auf Lebenszeit Stiftungschef bleiben könne. Das zuständige Innenministerium machte aber einen Strich durch diesen Plan. Die Anwaltsrechnung wurde vom Konto der Stiftung bezahlt, weshalb Jung sich jetzt wegen Untreue verantworten muss.

Sein Verteidiger Professor Guido Britz bestätigte auf SZ-Anfrage, dass sein Mandant im Vorfeld der Verhandlung 31 237,50 Euro an die Stiftung erstattet habe. In dem Prozess, für den nur ein Sitzungstag angesetzt ist, stehen die Zeichen nach SZ-Informationen auf Verständigung. Falls Jung ein Geständnis ablegt, kann er mit einer Geldstrafe rechnen.

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