Spanner-Kommissar darf vorerst im Amt bleiben

Saarbrücken · Ein Kommissar, der heimlich Kolleginnen in der Umkleide gefilmt hat, darf wohl weiter Beamter bleiben. Die verhängte Bewährungsstrafe von acht Monaten ist für eine Suspendierung nicht lang genug.

Wegen Verletzung der Intimsphäre in 30 Fällen hat das Saarbrücker Amtsgericht gestern einen Polizeikommissar zu acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Der 31 Jahre alte Beamte hatte zwischen Oktober 2011 und Oktober 2012 insgesamt 13 Frauen heimlich in Umkleiden von zwei Polizeidienststellen oder bei sich zu Hause im Bad gefilmt. Dabei benutzte er eine als Kugelschreiber getarnte Mini-Kamera. Die 30 Filme zeigen die Frauen beim Umziehen oder beim Toilettengang. Der Mann speicherte die Filme auf einem USB-Stick, den er immer bei sich trug. Im Mai 2013 verlor er den Datenträger auf dem Parkplatz vor der Saarbrücker Polizeizentrale. Die ganze Sache flog auf und der Beamte wurde vorläufig vom Dienst suspendiert, seine Bezüge um 30 Prozent gekürzt.

Seit Anfang der Woche musste sich der Polizist zudem als Angeklagter vor dem Amtsgericht verantworten. Dort legte er - ebenso wie zuvor bei seinen Kollegen - ein Geständnis ab. Er erklärte, dass er selbst nicht wisse, warum er die Aufnahmen gemacht habe. Er sei mittlerweile in psychologischer Behandlung und versuche, sein Tun zu verstehen. Es tue ihm leid. Dementsprechende hatte er sich im Vorfeld des Prozesses auch mit einem Brief bei den Betroffenen entschuldigt und ihnen Schmerzensgelder zwischen 500 Euro und 4000 Euro gezahlt. Insgesamt kosteten diese den 31-Jährigen bislang fast 25 000 Euro.

Fazit der Oberstaatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer: Der Angeklagte habe mit seinen 30 Straftaten das Vertrauen und die Intimsphäre seiner Kolleginnen verletzt. Dafür sei eine Strafe von einem Jahr Gefängnis auf Bewährung angemessen. Mit dieser Strafe werde der Mann automatisch aus dem öffentlichen Dienst entfernt. Dies sei angemessen. Der Angeklagte sei nicht dafür geeignet, weiter als Polizist zu arbeiten. Der Verteidiger sah dies anders. Er verwies auf das Geständnis des Angeklagten, auf seine Entschuldigungen, seine Schmerzensgeldzahlungen und seine psychischen Probleme. Vor diesem Hintergrund könne nur eine Strafe unterhalb von zwölf Monaten verhängt werden.

Im Ergebnis folgte die Amtsrichterin der Argumentation des Anwalts. Sie stellte fest: Das Verhalten des Angeklagten nach der Tat müsse deutlich strafmildernd berücksichtiget werden. Infolgedessen müsse eine Strafe von acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verhängt werden.

Damit, so die Amtsrichterin weiter, sei aber noch kein Urteil über die disziplinarrechtliche Seite der Angelegenheit gefällt. Die berufliche Zukunft des 31-Jährigen entscheidet sich nun in dem aktuellen Disziplinarverfahren bei seinem Dienstherren. Dann sind die Polizei, das Innenministerium und später eventuell die Verwaltungsgerichte am Zug.

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